ESTW Linke Rheinseite 1. BS Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49017
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Linke Rheinseite 1. BS
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Linke Rheinseite 1. BS
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Oberleitungsarbeiten
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Gemäß der Planung zum Einbau von Streckentrennern im Bahnhof Hürth-Kalscheuren ist die Bauausführung durchzuführen. Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich auf den Einbau von zwei neuen Streckentrennern (Bauart Flury), dem Austausch eines vorhandenen Streckentrenners in Schaltgruppe 11 sowie der Montage von vier Handschaltern auf Mastaufsätzen, welche auf den Bestandsmasten 9-16, 9-17, 9-20 und 9-22 zu montieren sind.
(MKA 13_12)
Der Einbau der Streckentrenner ist notwendig, da in künftigen und bereits zugesagten Sperrpausen eine Abschaltung der Schaltgruppen 1 und 2 (nach Einbau der Trenner SG 3 und 4) im Bahnhof Hürth-Kalscheuren bis auf Höhe des Signals N1 erforderlich ist. Die Sperrpausen könnten nicht genutzt werden, wenn an den notwendigen Stellen keine Streckentrenner eingebaut werden, da der Umleitverkehr über Gleis 3 und 4 im Bahnhof Hürth-Kalscheuren und das Befahren der Strecke von und nach Brühl nur hiermit möglich sind. Ohne diese Streckentrenner können die Sperrpausen nicht inkraft treten und das Bausoll
erreicht werden.