Verhandlungsverfahren Accelerator Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LR-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren Accelerator
Umsetzung eines AgTech und FoodTech Accelerator Programms
Landwirtschaftliche Rentenbank Theodor-Heuss-Allee 80 60486 Frankfurt am Main
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Partner gefunden werden, der ein AgTech und FoodTech Accelerator Programm umsetzt.
Das Programm soll sich von bisherigen, etablierten Accelerator Programmen im AgTech und FoodTech Bereich abgrenzen. Oberstes Ziel dieses Accelerator Programms ist es, einen effektiven Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu leisten. Dafür werden die folgenden Ansätze verfolgt:
1. Die Gründungsmentalität in der Branche stärken
2. Die Entstehung neuer Technologien und Geschäftsmodelle fördern
3. Start-ups in allen Entwicklungsphasen Zugang zu passgenauer Weiterbildung bieten
4. Förderung des Start-up-Ökosystems als Katalysator für die Innovationskraft der gesamten Branche.
Das Programm richtet sich an potenzielle Gründer und Start-ups in allen Entwicklungsphasen.
Das Programm besteht aus vier Teilprogrammen.
Der Anbieter ist außerdem verantwortlich für die Planung und Umsetzung der gesamten Kommunikation und des Marketings des Programms.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://techquartier.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnahmeanträge in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit dem AG in deutscher Sprache erfolgt. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil der abzugebenden Unterlagen vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für den Teilnahmeantrag ist ausschließlich das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Formular sowie bei Bedarf die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden. Weitere Unterlagen sind nicht einzureichen. Die Unterlagen für die Angebotsphase sind nur informatorisch beigefügt.
Bewerber, die an dem Vergabeverfahren nach Erhalt der Vergabeunterlagen teilnehmen wollen, sind verpflichtet am e-Vergabe-Verfahren teilzunehmen. Die Bewerber haben sich über die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen E-Mail-Adresse beim e-Vergabeportal DTVP zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6BD5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.