Sicherungsleistungen KSP Abzweig Wittenberge Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61308
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen KSP Abzweig Wittenberge Hafen
Sicherungsleistungen KSP Abzweig Wittenberge Hafen;
Einsatz Sicherungsaufsichtskräfte, Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Helfer im Bahnbetrieb
Sicherungsleistungen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb sowie bauaffine Dienstleistungen für das Bauvorhaben KSP Abzweig Wittenberge Hafen; Einsatz von Sicherungsaufsichtskräften, Auf-/Abbau Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Einsatz Bahnerdungsberechtigte und Helfer im Bahnbetrieb, Signalisierung (konkrete Mengen gemäß Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen KSP Abzweig Wittenberge Hafen
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.