Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60568
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr
Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;
Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben
Zossen
Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;
Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06405
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. PLABIS Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Dresden
2. Ingenieurbüro Schulze GmbH & Co. KG, Magdeburg
3. PBVI Planung Bauüberwachung Vermessung für Infrastruktur GmbH, Berlin
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.