Technische Gebäudeausrüstung Elektro
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de/stadtwerke
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gebäudeausrüstung Elektro
Im Zuge der Umbaumaßnahmen zur Elektrifizierung der Busflotte werden auf dem Betriebsgelände (überwiegend in den Busabstellhallen) Installationen für Stark- und Schwachstromanalagen erforderlich.
EM 9[gelöscht]004405
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auch nach den Änderungen war weiterhin die im Zuge der Umbaumaßnahmen zur Elektrifizierung der Busflotte die notwendige Installationen für Stark- und Schwachstromanalagen Gegenstand der Beschaffung. Siehe außerdem Beschreibung zu den Änderungen.
Die Vertragsänderung resultiert aus insgesamt acht Änderungen im Rahmen des bestehenden Bauvertrages. Hierbei handelt es sich insoweit um geänderte und/oder zusätzliche Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B.
Unter anderem wurden Veränderungen vorgenommen, die im Rahmen der Ausführung der Leistungen aufgefallen sind. Diese mussten zur Erreichung des gewünschten Solls vorgenommen werden. Hierbei handelte es sich insbesondere um eine Verlängerung der Gleichstromverkabelung der PV-WR, eine Anpassung der Unterverteilung, sowie ein Umverteiler-Standschrank für einen höheren Leistungsbedarf nebst Versorgungskabel. Außerdem wurden Änderungen aufgrund Veränderungen der Brandmeldeanlage und der Not-Aus-Abschaltung der Ladeinfrastruktur vorgenommen.
Es wurden außerdem folgende Arbeiten umgesetzt: Lamellenstopfen für Boden- und Rohröffnungen, einen Übergabeverteiler zur Vorbereitung des Umschwenkens an den Anschluss in Halle 1 und 2, die Ausrichtung und Befestigung der Erdungsanschlüsse, die Anpassung und Ergänzung von Einbau-Schaltern sowie die Erneuerung der Kabelführung und schließlich die Brandschottungen der Halle 1 und 2.
Vorgenommen wurden weiter Arbeiten des vorbeugenden Brandschutzes im Untergeschoss sowie der Wand zwischen Halle 1 und 2. Hierbei wurde eine Brandschutzabschottung an Leitungsanlagen errichtet. Unter anderem wurden hierzu vorhandene Rohre im laufenden Betrieb aufgeschnitten, die Brandwände queren und entsprechend mit einer Brandschutzabschottung versehen.
Änderungen fanden auch an der Not-Aus-Schleife stat. Hierbei wurde der Not-Aus-Schalter um einen Öffnerkontakt ergänzt und die Not-Aus-Leitungen auf zwei Öffnerkontakte aufgeklemmt. Die angepasste Not-Aus-Schleife wurde geprüft und in den Betrieb genommen. Außerdem wurde eine Scherenhubarbeitsbühne für einen Tag benötigt.
Angebunden und hergestellt wurde der Potentialausgleich für Klimageräte für die Niederspannungs-Hauptverteilung, sowie Anschlüsse für die Versorgung. Außerdem wurden zusätzliche Lamellenstopfen für die Halle 1 und 2 und den dortigen Bühnen angebracht.
Der Auftragnehmer führte die Abdichtung und Bautrocknung der Starkstromanlagen durch.
Außerdem wurden zusätzliche Netzwerkanschlüsse für Ladehauben angebracht. Hierbei waren außerdem Befestigungen, Messungen und die Dokumentation für 15 bereits installierte Ladegeräte und Ladehauben enthalten sowie die Vorbereitung für zwölf geplante Ladegeräte und Ladehauben.
Schließlich wurden zur Anbindung der Ladegeräte an die IT-Infrastruktur Lichtwellenleiter verlegt. Die Lieferung und Verlegung der LWL-Kabel für den Innen- und Außenbereich, sowie Steckverbindungen der LWL-Kabel inkl. Spleiß- und Beschriftungsarbeiten wurden im Rahmen der Beauftragung erbracht. Im Umsetzungsverlauf entstanden zusätzlich Baukosten für bspw. Durchbrüche bzw. Verschlüsse zur LWL-Verlegung, die Lieferung anschlussfertiger Spleißboxen für den EDV-Schrank bzw. den Schaltschrank inkl. der notwendigen Prüfung der LWL-Fasern.
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden gewesen. Die Vielzahl der zu erbringenden Leistungen hätte im Rahmen einer Ausschreibung kaum nachvollziehbar dargestellt werden können. Die hier in Rede stehenden Leistungen sind teilweise direkt bei Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung angefallen. Es handelt sich hiermit um eine erhebliche Anzahl von kleinsten Leistungspositionen.Hinzu kommt, dass ein Wechsel erhebliche zeitliche Verzögerungen mit sich gebracht hätte. Einerseits für die Ausschreibung selbst, andererseits für die notwendige Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers. Zudem wären hierbei erhebliche Schnittstellenproblematiken zwischen den nunmehr beiden beauftragten Auftragnehmern entstanden. Aufgrund der Kleinteiligkeit der Änderungen wäre außerdem eine Abgrenzung der beauftragten Leistungen nicht sinnvoll möglich gewesen.