Neuaustellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umweltberichtes der Stadt Riedstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 22/062
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreisgg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaustellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umweltberichtes der Stadt Riedstadt
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umwetberichtes der Stadt Riedstadt
Stadtverwaltung Riedstadt
Rathausplatz 1
64560 Riedstadt
Die Stadt Riedstadt plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie die Erstellung des Umweltberichtes für das gesamte Stadtgebiet Riedstadt mit einer Gesamtfläche von 7.300 ha und ca. 24.350 Einwohnern. Basis bildet der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan (aus dem Jahr 2006 bzw. 1999) sowie das Siedlungsflächenkonzept aus dem Jahr 2019. Die Büchnerstadt Riedstadt besteht aus den fünf ehemals selbständigen Stadtteilen Crumstadt, Erfelden, Goddelau, Leeheim und Wolfskehlen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7.300 ha. In der Gemarkung von Riedstadt liegt auch das größte Hessische Naturschutzgebiet, die Kühkopf-Knoblochsaue. Als EMAS zertifiziertes Mitglied u.a. des Klimabündnisses, der Hessischen Kommunen für den Klimaschutz und als Gründungsmitglied des Bündnisses Kommunen für Biologische Vielfalt, strebt die Stadt Riedstadt eine nachhaltige, ressourcenschonende und klimaneutrale bzw. klimapositive Entwicklung ihres Siedlungs- und Stadtgebiets an. Ziel ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan, der die mittel‐ bis langfristige Entwicklung Riedstadts abbildet und von der breiten Öffentlichkeit sowie Politik und Verwaltung getragen wird. Erwartet werden dafür aktuelle planerische Ideen, die die langfristige nachhaltige Entwicklung einer Flächenkommune mit ländlichen Strukturen innerhalb des Ballungsraumes Rhein-Main-Neckar in den Blick nimmt. Dies gilt auch für den integrierten Landschaftsplan. Als Handlungsrahmen der künftigen Stadtentwicklung und Grundlage für den FNP sind, auf Basis von umfangreichen Zielsetzungen aus der Lokalen Agenda 21 (Stand 2000), die Anforderungen aus verschiedenen räumlichen und spezifischen Nutzergesichtspunkten zu Beginn in ein strategisches übergeordnetes Leitbild der Siedlungsentwicklung zu integrieren. Der Landschaftsplan soll zunächst als landschaftsplanerisches Werk mit Gutachtencharakter erarbeitet und im Rahmen der Abwägung in den Flächennutzungsplan integriert und damit wirksam werden. Das planende Büro soll Vorschläge für die Integration unterbreiten. Die Kernaufgabe der Landschaftsplanung besteht darin, alle Belange von Natur und Landschaft, welche für die raumbedeutsamen Planungsentscheidungen der Flächennutzungsplanung für eine geplante Siedlungsentwicklung, die unbebauten Naturschutzflächen sowie Wald- und Feldflurbereiche der Gemarkung abwägungsrelevant sind, zu ermitteln und für die Einstellung in den Abwägungsvorgang transparent und nachvollziehbar aufzubereiten. Besondere Bedeutung kommt dabei der Schnittstelle zwischen der Landschaftsplanung und der Umweltprüfung zu. Durch die gemeinsame Vergabe von Landschaftsplanung und Umweltprüfung einschließlich der Erarbeitung des Umweltberichts sollen inhaltliche Überschneidungen der Instrumente effektiv ausgenutzt werden. Hierzu sind bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Landschaftsplans die Begrifflichkeiten der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2 a und 4 c BauGB, welche die Belange von Natur und Landschaft betreffen, aufzugreifen. Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen i. S. d. § 18 und § 23 HOAI Leistungsphasen 1-3 bzw. 1-4 i. V. m Anlagen 2 und 4 HOAI (hier inklusive der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI als Vollauftrag und die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Riedstadt. Weiterhin sind die Entwicklung eines strategischen übergeordneten Leitbildes zur Siedlungsentwicklung unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit (siehe hierzu auch Anlage 11 "Leistungskatalog"). Die Stadt Riedstadt hat die verbindliche Einführung des Standards X-Planung beschlossen. Der AN muss also in der Lage sein, alle Daten neben den klassischen Formaten (DWG, DXF, PDF etc,) zusätzlich auch als XPlan.gml-Dateien bereitzustellen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des AN zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuaustellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umweltberichtes der Stadt Riedstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]