ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten)
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3.6: Strecke 5723 km 57,235 - 65,500
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
NA 45 - Mehrleistung hydraulische Berechnungen/Modellierungen; PFA3.6
Die für den Netzaufbau des hydraulischen Modells notwendigen Vermessungs- und Bauwerksdaten liegen in einem nicht
kompatiblen Format vor. Das Angebot zu den NA20-NA25 kalkulierte mit einem Mindeststandard nach HOAI Anlage 1 Punkt
1.4.4. Zu diesem Mindeststandard gehört unter anderem die Übermittlung von Bruchkanten und eines digitalen Geländemodells.
Eine sinnvolle Sortierung der Vermessungspunkte in Kategorien wurde als üblicher Standard angenommen, sowie eine logische
Nummerierung der Punkte. Zudem war auch die Übermittlung sämtlicher Bauwerksdaten in standardisierten Austauschformaten
wie z.B. dwg, dxf, Shape, REB, etc. als üblicher Standard angenommen worden. Durch die notwendige Aufarbeitung der Daten
entstehen Mehrleistungen durch eine logische Sortierung der Vermessungspunkte in Kategorie und der Erzeugung von
Bruchkanten. Digitalisierung von z.B. Bauwerksdaten, Bauwerksskizzen aus PDF- und JPG Dateien. Ein Wechsel des AN würde
zu erheblichen Verzögerungen führen.