Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lbf.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF
Das Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF schreibt Reinigungsdienstleistungen aus. Die Liegenschaft in Darmstadt besteht aus folgenden Gebäuden:
Gebäude A, Bartningstraße 47 Gebäude C, Bartningstraße 47 (Zufahrt über Jaupstraße) Gebäude D, Bartningstraße 51 Gebäude B, Bartningstraße 53 – optional Gebäude E (Los 2) Schlossgartenstraße 6 (4km entfernt)
Unterhaltsreinigung
64289 Darmstadt:
Die Liegenschaft in Darmstadt besteht aus folgenden Gebäuden:
Gebäude A, Bartningstraße 47 Gebäude C, Bartningstraße 47 (Zufahrt über Jaupstraße) Gebäude D, Bartningstraße 51 Gebäude B, Bartningstraße 53 – optional
Mehr als 500 Mitarbeitende und Fachkräfte unterschiedlicher Disziplinen, bringen am Fraunhofer LBF und den assoziierten Fachgebieten Makromolekulare Chemie sowie Systemzuverlässigkeit und Ma-schinenakustik an der TU Darmstadt gemeinschaftlich ihr Know-how in die interdisziplinäre Projektar-beit und unsere FuE-Dienstleistungen ein. Im Mittelpunkt steht das Bestreben, hervorragende Ergeb-nisse mit größtmöglichem Nutzen für Kunden und Projektpartner zu erzielen. Als eines der traditions-reichsten Institute der Fraunhofer-Gesellschaft kann das Fraunhofer LBF auf fast acht Jahrzehnte Ko-operationserfahrung setzen, mit OEM und mit Zulieferunternehmen, mit Unternehmen der Großindust-rie und KMU, mit Partnern aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft. Nicht zuletzt hierauf begründet sich das gute System- und Wertschöpfungsverständnis der LBF-Wissenschaftler.
Mehr Informationen finden sie unter: https://www.lbf.fraunhofer.de/
Unterhaltsreinigung Gebäude Schlossgartenstr.6
64289 Dramstadt, Schlossgartenstr.6
Unterhalts-, Werkstatt- und Laborraumreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Bartningstr.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Schlossgartenstr.6
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).