Komplex Strecke 6153 WE, SIE, BÜ, Verbundvergabe (alte Projektnummer: 22FEI61399) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62781
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex Strecke 6153 WE, SIE, BÜ, Verbundvergabe (alte Projektnummer: 22FEI61399)
Komplex Strecke 6153 WE, SIE, BÜ, Verbundvergabe (alte Projektnummer: 22FEI61399)
Wechsel des Vergabeverfahrens gem. LuFV III Anlage 10
Strecke 6153
Bauvorhaben Fürstenwalde, Hangelsberg, Fangschleuse, Frankfurt (Oder)
20 Weichenerneuerungen
12930 m Schienenerneuerung im Bf. Erkner und Erkner-Fangschleuse
Erneuerung der Bahnübergänge im km 69,8 ; km 79,377 und km 67,8
einschließlich Sicherungsleistungen
Korrektur im Punkt II.1.1, II.1.4 und V.) :
Die korrekte alte Projektnummer lautet 22FEI58399
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Mit Ablauf der Angebotsfrist des vorgelagerten offenen EU Verfahrens (22FEI58399)sind nur zwei Angebote eingegangen. In diesem Falle ermöglicht die Anlage 10 LuFV III ("Verbändepapier") den EIU mit den Bietern zu verhandeln.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplex Strecke 6153 WE, SIE, BÜ, Verbundvergabe (alte Projektnummer: 22FEI61399)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.