ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62227
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ) Leitungskreuzungen,
(Leitungskoordination, Kostenvereinbarung und Technische Prüfung)
ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ) Leitungskreuzungen,
(Leitungskoordination, Kostenvereinbarung und Technische Prüfung)
Planung und Ausführung der Leitungsänderungen Vorbereitung und Abschluss Gestattungs- und Kreuzungsverträge Fachtechnische Prüfung Anträge Dritter
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Mindestens 2 ggf. 3 Projekte im Zeitraum der letzten zehn Jahre, die mit den zu
vergebenden Leistungen sowie unten aufgeführten Anforderungen vergleichbar sind (mit
Projekt, Ansprechpartner und Kontaktdaten beim AG, Auftragssummen und kurzer
Leistungsbeschreibung).
Qualifikations-Anforderungen:
- Einschlägige Erfahrung im Spezialgebiet der leitungsrechtlichen Bearbeitung und beim
Abschluss von Vereinbarungen zur Änderung Leitungen Dritter.
- Tiefgreifende Kenntnis der für Leitungen Dritter spezifischen Richtlinien (insbesondere
SKR, GWKR, Gestattungsrichtlinien, Fernmeldekreuzungsrichtlinie vom 01.01.1990
einschl. Fortgeltungsvereinbarung vom 01.01.2001, Kostentragungsvereinbarung DB/DBT
vom 28.03.1989, TKR 2016, Telekommunikationsgesetz).
- Grundkenntnisse über die wichtigsten einschlägigen Gesetze, Verordnungen und
Richtlinien des Bundes und der Länder wie z.B. AEG, BGB, Allgemeine Rundschreiben
Straßenbau in Bezug auf das Leitungskreuzungsrecht und das Eisenbahnkreuzungsrecht,
Verwaltungsvorschrift Bau (VV Bau) und sichere Anwendung der genannten
Rechtsgrundlagen in der leitungskreuzungsrechtlichen und -technischen Bearbeitung.
- Besondere Erfahrungen in der Erstellung, Abstimmung und Verhandlung von
Leitungsänderungsvereinbarungen gemäß Prozess Leitungskreuzungen sowie in der
Abstimmung mit den Leitungsbetreibern bis zum unterschriftsreifen Dokument.
- Gefestigte Kenntnisse im Eisenbahnkreuzungsrecht (EKrG) und in der 1. EKrV.
- Vertiefte Erfahrungen in der technischen Ausführung von
Leitungsumverlegungsmaßnahmen (Leitungsbau) sowie im Ablauf von Bauvorhaben
(Baulogistik).
- Sichere Beurteilung der Umsetzbarkeit von geplanten Leitungsmaßnahmen im Sinne der
technischen Regelwerke
-Referenzprojekte:
Die Erfahrung der auf Seiten des AN eingesetzten Mitarbeiter ist durch einschlägige
Referenzen nachzuweisen (relevante Berufserfahrung > 5 Jahre sowie Erfahrung in
Großprojekten > 1 Mrd. Euro).
Qualifikationsanforderung an vorgesehene Leiter/Bearbeiter:
1. Abschluss: Dipl.-Ing (FH), Master oder Bachelor
2. Einschlägige Erfahrung beim Thema Leitungskreuzungen
Sicherheitsseinbehalt gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Es gilt das Selbstausführungsgebot. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.