Rahmenvereinbarung Management- und Geschäftsprozessberatung HMdF Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0296
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Management- und Geschäftsprozessberatung HMdF
Rahmenvereinbarung Management- und Geschäftsprozessberatung HMdF
Hessisches Ministerium der Finanzen
Friedrich-Ebert-Allee 8
65185 Wiesbaden
Die vorhandenen Geschäftsprozesse des Landes im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen gilt es weiter zu optimieren und auch neue Geschäftsprozesse zu etablieren. Dabei sind sowohl die Neu- und Weiterentwicklungen im SAP-Umfeld zu berücksichtigen als auch die Einflüsse aus den Non-IT-Bereichen. Bei der Umsetzung dieser Optimierungsansprüche soll die landesseitig bereits vorhandene hohe Kompetenz bedarfsbezogen durch externe Beratungsleistungen unterstützt werden. Die hierbei zu erbringenden Beratungsleistungen können sich dabei sowohl auf strategische Themen als auch auf die Unterstützung bei Auswahl, Planung, Durchführung und dem Controlling von konkreten Maßnahmen beziehen. Eine abschließende Festlegung der einzelnen Themen bzw. Maßnahmen ist aufgrund der permanenten Fortentwicklung nicht möglich. Überwiegend sind die Leistungen an der Schnittstelle zwischen fachlicher Anforderung und informationstechnischer Umsetzung zu erbringen. Die jeweiligen Schwerpunkte (fachlich oder technisch) der zu erbringenden Leistungen können von Aufgabe zu Aufgabe unterschiedlich sein. Folgende Leistungsteile sind zur Unterstützung des Auftraggebers zu erbringen: - Beratung und Unterstützung bei der Analyse, Konzeption und Umsetzung sowie Evaluierung von neuen Geschäftsprozessen oder bei der Analyse und Optimierung bereits existierender Geschäftsprozesse sowie deren Umsetzung und Evaluierung. Tätigkeitsfelder können insbesondere der Bereich des leistungsbezogenen doppischen Haushalts, des Rechnungswesens, des unterjährigen Berichtswesens, der Rechnungslegung, des Jahresabschlusses, der Konzernrechnung, des Controllings, des internen Kontrollsystems, der Beschaffung und des Einkaufs, der Inventur von Kunstgegenständen und sonstigem Kulturvermögen sowie der Anlagenbuchhaltung sein. Auch bei weiteren Themenfeldern können Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich werden, die zum Beispiel eine einheitliche IT-Nutzung, die Sicherstellung funktionsbereichsübergreifender Prozessketten, eine Reduzierung der Fehleranfälligkeit, die Erhöhung der Prozesssicherheit und Prozessgeschwindigkeit sowie die Reduzierung von Prozesskosten zum Ziel haben. - Unterstützung der Projektverantwortlichen (Projektleiter, Projektpaten) bei der Planung, der Berichterstattung und beim Controlling ihrer Projekte sowie bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Risikoanalysen. - Review der von Projekten erstellten Konzepte im Hinblick auf fachliche Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit auf Anfrage der fachlich verantwortlichen Bereiche des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF). - Beratung und Unterstützung bei zentralen Fragestellungen im Haushaltsbereich (u. a. Planung, Berichtswesen, Haushaltsrechnung, Verknüpfung der Jahresplanung mit der mittelfristigen Finanzplanung). - Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Controllings und dessen Verknüpfung mit dem Haushalt, sowohl auf zentraler Ebene als auch in dezentralen Einheiten. - Beratung und Unterstützung bei der Implementierung und Weiterentwicklung eines Benefitcontrollings, dass die mit der Durchführung von Projekten des Landes verbundenen Ergebnisse nach angemessener Zeit auf ihre Zielerreichung hin überprüft. - Beratung und Unterstützung bei der (technischen) Weiterentwicklung der Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Planung der relevanten Daten im System und die erforderlichen Auswertemöglichkeiten. Unterstützung bei der Entwicklung der Fach- und Berechtigungskonzeption. - Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung organisatorischer Maßnahmen hinsichtlich prozessualer Fragen und deren Umsetzung in SAP und Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung von Schnittstellen nach oder aus SAP im Fördermittelbereich. - Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung sich ändernder handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften in den Prozessen und Systemen sowie im Rahmen der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsvorschriften für den öffentlichen Sektor (IPSAS/EPSAS). - Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Möglichkeit der Übertragung von Erfahrungen aus internen und externen Benchmarking-Projekten auf die Gegebenheiten in Hessen. - Beratung und Unterstützung bei der Bewertung von personenbezogenen Rückstellungen (z.B. Pensions- und Beihilferückstellungen) inkl. Erstellung entsprechender Gutachten. - Beratung und Unterstützung bei der Konzeption und der Weiterentwicklung der SAP gestützten Haushaltsprozesse. - Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung des in SAP integrierten Drucktools für das Haushaltswesen. - Know-how-Transfer der genannten Aufgabenfelder auf Landesmitarbeiter. - Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer herrscht darüber Einvernehmen, dass die weitere Konkretisierung der Beratungsleistungen im Rahmen einer prozesshaften Entwicklung geschieht. - Beratung und Unterstützung bei der Konzeption und Weiterentwicklung einer SAP-gestützten Erstellung der Haushaltsrechnung. - Beratung und Unterstützung bei der technischen Optimierung der Jahresabschluss-Prozesse für den Teilkonzern Finanzierung und Konzernabschluss des Landes mit Implementierung automatisierter Prozesse zur Erstellung von Unterlagen und Tabellen im Rahmen der Abschlusserstellung (z. B. unter Verwendung von SAP-DM oder ähnlicher Tools). - Erste Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der neuen LHO in den einzelnen Phasen der Haushaltsbewirtschaftung (lessons learned) sind hinsichtlich der Bestandsaufnahme, der Problemlösung sowie der technischen Umsetzung/Implementierung beratend und durchführend zu begleiten. - Beratung und Unterstützung bei der automationsgestützten Inventur (einschl. Bestandsfortschreibung) von Kunstgegenständen und sonstigem Kulturvermögen im Zuständigkeitsbereich von HMWK (bereits laufendes Projekt) sowie Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Inventarisierung und Bewertung von Kunstgegenständen im Zuständigkeitsbereich des hessischen Landtags (neues Projekt, Bestandsaufnahme, Inventur und Bewertung entsprechend bestehender konzeptioneller Vorgaben unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte im Bereich des HMWK). - Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Prozesse zur Verknüpfung der finanzstatistischen Meldungen des Landes mit dem Rechnungswesen; Analyse und Dokumentation, automationsgestützte Meldeprozesse. - Beratung und Unterstützung bei der Bestandsaufnahme und Entwicklung konzeptioneller Anforderungen hinsichtlich einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. - Beratung und Unterstützung bei der digitalen Umsetzung des Tax Compliance Management Systems (TCMS). Hierbei geht es um den Einsatz von IT-gestützten Automatismen und Kontrollaktivitäten im Landesreferenzmodell Rechnungswesen (LRM RW). Diese umfassen die automatisierte Steuerkennzeichenfindung im Modul SD und MM, Umsetzung neuer Steuerkennzeichen, die Implementierung systemunterstützter Hilfestellungen in der FI-Finanzbuchhaltung mittels Substitutionen und Validierungen sowie die Umsetzung neuer Steuerkennzeichen für die Rechtslage ab dem 1.1.2023 und die Einführung von Reports. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung (frühestens am 01.01.2023) in Kraft. Die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Verlängerung erfolgt zu den gleichen Bedingungen einschließlich der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung festgelegten Preise je Personentag und Kategorie. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Laufzeitbeginn oder nach Erreichen der Höchstmenge von 6.600 Personentagen. Danach gilt sie auch ohne gesonderte Kündigung als beendet. Der Auftraggeber beabsichtigt, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge mit einer Summe von 1.500 Personentagen je Kalenderjahr zu erteilen. Eine Mindestabnahme von 20% wird garantiert. Eine darüberhinausgehende Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Bei den 1.500 Personentagen handelt es sich mit Blick auf die tatsächlich zu beauftragenden Personentage in einem Jahr nur um einen Schätzwert. Der tatsächliche jährliche Beratungsbedarf kann davon nach oben und unten abweichen. Die Anzahl von 1.500 Personentagen ist hingegen maßgeblich in Bezug zur jährlichen Mindestabnahmeverpflichtung in Höhe von 20%.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Management- und Geschäftsprozessberatung HMdF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]