Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2022, 3. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2022/3 GAB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2022, 3. Tranche
Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Geschäftsanbahnungen sind Veranstaltungen zu einem bestimmten Zielland und einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung erhalten interessierte lokale Unternehmen, Verwaltungen, Verbände und Institutionen konkrete Informationen über die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland. Den deutschen Unternehmen bietet sich vor allem die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer kurzen, auf das Wesentliche konzentrierten Präsentation, ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen. Die Präsentationsveranstaltung soll Raum für Kontaktgespräche zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmenden bieten sowie weitere ansprechende Elemente umfassen.
Zentrales Element der Geschäftsanbahnung sind die individuell vorbereiteten Kontaktgespräche der deutschen Unternehmen für eine gezielte Geschäftsanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes. Vor der Veranstaltung werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Slowakei
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Dienstleistungsunternehmen aus dem Bereich Industrie 4.0 und Digitalisierung
Zielland: Slowakei
Branche: Industrie 4.0
Möglicher Veranstaltungsort: Bratislava
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
USA
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter, Unternehmen und Startups im Bereich zukunftsgewandte Städteplanung mit Fokus auf nachhaltige Smart City-Lösungen
Zielland: USA
Branche: Smart City
Möglicher Veranstaltungsort: Süd / Südosten, Texas
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Saudi-Arabien
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Dienstleister im Bereich innovativer Smart City Lösungen mit Fokus auf Verkehrsinfrastruktur und Logistik
Zielland: Saudi-Arabien
Branche: Smart City / Verkehrs- und ÖPNV Lösungen / Logistik
Möglicher Veranstaltungsort: Riyadh
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Kuwait/Oman
Geschäftsanbahnung für Anbieter und Unternehmen aus dem Bereich zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen mit den Schwerpunkten Sicherung Infrastruktur, private Sicherheit, IT-Sicherheit
Zielland: Kuwait/Oman
Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen (Exportinitiative)
Möglicher Veranstaltungsort: offen
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Rumänien
Geschäftsanbahnung für deutsche Planer und Unternehmen im Bereich Strukturwandel, Nachbergbau und Revitalisierung ehemaliger Bergbaugebiete mit Fokus auf Tourismus
Zielland: Rumänien
Branche: Planung, Consulting, Tourismusdienstleistungen
Möglicher Veranstaltungsort: Jiu-Tal (Valea Jiului) und Umgebung
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Botsuana, Namibia
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Unternehmen aus dem Bereich Bergbau / Rohstoffe
Zielland: Botsuana, Namibia
Branche: Bergbau / Rohstoffe
Möglicher Veranstaltungsort: Gaborone, Windhoek
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Kenia
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Produktionstechnik
Zielland: Kenia
Branche: Gesundheitswirtschaft, Maschinen- und Anlagenbau (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft)
Möglicher Veranstaltungsort: Nairobi
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Algerien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Abfallwirtschaft / Recycling
Zielland: Algerien
Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Algier
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Slowakei
Ort: Bratislava
NUTS-Code: SK010 Bratislavský kraj
Land: Slowakei
Abschnitt V: Auftragsvergabe
USA
Ort: Atlanta
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Saudi-Arabien
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kuwait/Oman
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rumänien
Ort: Bukarest
NUTS-Code: RO321 Bucureşti
Land: Rumänien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Botsuana, Namibia
Ort: Johannesburg
NUTS-Code: ZA South Africa
Land: Südafrika
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kenia
Ort: Nairobi
NUTS-Code: KE Kenya
Land: Kenia
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Algerien
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GAB_NrLos_NameFirma.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.