Entwicklungsauftrag für eine robotergestützte Prozessautomatisierung (RPA) sowie eine intelligente Dokumentbearbeitung (IDP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsauftrag für eine robotergestützte Prozessautomatisierung (RPA) sowie eine intelligente Dokumentbearbeitung (IDP)
Entwicklungsauftrag für eine robotergestützte Prozessautomatisierung (RPA) sowie eine intelligente Dokumentbearbeitung (IDP) für drei Prozessschritte (Ersterfassung von Fällen, Bescheidversendung und Ablage, Erinnerungen an einen Weiterbewilligungsantrag vor Ende des Bewilligungszeitraums) im Sachbearbeitungsprozess der Wohngeldbehörde.
Dieburg bzw. Online
Entwicklungsauftrag für eine robotergestützte Prozessautomatisierung (RPA) sowie eine intelligente Dokumentbearbeitung (IDP) für drei Prozessschritte (Ersterfassung von Fällen, Bescheidversendung und Ablage, Erinnerungen an einen Weiterbewilligungsantrag vor Ende des Bewilligungszeitraums) im Sachbearbeitungsprozess der Wohngeldbehörde.
Ausführungszeitraum:
25.11.2022 - KW 02/2023
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Ausgehend von dem politischen Ziel durch das geplante Wohngeld-Plus-Gesetz zum 01.01.2023, der Bevölkerung schnellstmöglich eine Entlastung von den gestiegenen Wohn- und Energiekosten zu gewähren und der dazu aufgebauten Erwartungshaltung ist eine einigermaßen zeitnahe, qualitativ akzeptable Umsetzung durch die Kreisverwaltung äußerst zeitkritisch. Bereits jetzt ist eine Umsetzung des beabsichtigten Vorhabens zur besseren Bewältigung der deutlich steigenden Antrags- und Fallzahlen vor Inkrafttreten der rechtlichen Änderungen nicht mehr fristgemäß möglich, obwohl unmittelbar nach Bekanntwerden des Ausmaßes der Rechtsänderung unverzüglich alle Maßnahmen ergriffen wurden.
Es wird festgestellt, dass die vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs alleine aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Somit liegt ein Fall des § 8 Absatz 4 Ziffer 9 UVgO vor. Die Leistung ist aus den vorstehend aufgeführten Gründen für den Landkreis nicht vorhersehbar und unabsehbar gewesen und besonders dringlich, die Dringlichkeit ergibt sich auch nicht aus dem Unterlassen aller denkbaren Lösungsansätze.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklungsauftrag für eine robotergestützte Prozessautomatisierung (RPA) sowie eine intelligente Dokumentbearbeitung (IDP)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]