Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47876
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen
Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Kleve-Kempen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird der Auftragswert (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) daher mit [Betrag gelöscht] Euro angegeben (Ziffer VII.1.6), um auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird der Auftragswert mit einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben (Ziffer VII.2.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das vorliegende Nachtragsangebot steht im Zusammenhang mit dem Nachtragsangebot Nr. 9 -Tief- und Straßenbau BÜSA und Blindenleitsystem- vom 19.11.2021.
Ergänzend zu den Tief- und Straßenbau Leistungen (NT Nr. 9) ergeben sich an den Bahnübergängen (km 65,6; km 72,4; km 76,1 und km 80,2) weitere zusätzliche GU- Leistungen zur Einzelbeauftragung.
Der BÜSA- LST- Anteil wurden über den MV BÜSA 2020 beauftragt. Hierbei handelt es sich um Anpassungen (ESTW mit BÜV- Modul) und Neubauten (BUES2000).
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Land: Deutschland
Das vorliegende Nachtragsangebot steht im Zusammenhang mit dem Nachtragsangebot Nr. 9 -Tief- und Straßenbau BÜSA und Blindenleitsystem- vom 19.11.2021.
Ergänzend zu den Tief- und Straßenbau Leistungen (NT Nr. 9) ergeben sich an den Bahnübergängen (km 65,6; km 72,4; km 76,1 und km 80,2) weitere zusätzliche GU- Leistungen zur Einzelbeauftragung.
Der BÜSA- LST- Anteil wurden über den MV BÜSA 2020 beauftragt. Hierbei handelt es sich um Anpassungen (ESTW mit BÜV- Modul) und Neubauten (BUES2000).
Um Bahnübergänge nach SPU04 realisieren zu können ist zwingend einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger zu erzielen. Im Zuge der Erzielung des Einvernehmens mussten die im vorliegenden Nachtragsangebot beinhalteten zusätzlichen Leistungen vereinbart werden.