Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekte) im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2022/3 VBD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekte) im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Markterschließungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines mehrjährigen Projekts zur Unterstützung von Unternehmen bei der strategischen und sukzessiven Bearbeitung und Erschließung eines Zielmarkts sowie der nachhaltigen Etablierung von Kontakten und Geschäftsbeziehungen in diesem Zielmarkt. Die teilnehmenden Unternehmen sollen in einem Verbund gemeinsam einen ausgewählten Zielmarkt strategisch bearbeiten und sukzessive erschließen. Den „Verbund-Projekten“ steht das Spektrum der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung, insbesondere sollen verschiedene Module des MEP wie Webinare, Informationsveranstaltungen, Geschäftsanbahnungen, Leistungsschauen, Informationsreisen und Markterkundungen als Teilprojekte des Verbund-Moduls strategisch aufeinander aufbauen. Die Programmplanung für das Gesamt- und die jeweiligen Teilprojekte obliegt dabei dem Durchführer. Für die Projektumsetzung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des Moduls sowie die Vorgaben der beigefügten Leitfäden (allg. Leitfaden Verbund und Einzelmodule).
Ghana
Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekt) im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU im Auftrag des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Unterstützung deutscher Anbieter im Bereich Abfall und Recycling beim Markteintritt und beim Auf- und Ausbau des geschäftlichen Engagements in Ghana
Zielland: Ghana
Branche: Abfallwirtschaft und Recycling
Schwerpunkte:
1) Sammlung, Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (einschließlich Verpackungen und Produktionsabfällen)
2) digitale Prozessunterstützung
Zeitraum: 2022-2024
Der bei der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana (AHK Ghana) ansässige Branchenexperte für den Teilbereich der lebensmittelverarbeitenden Industrie ist fachlich einzubinden.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Moduls Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Anlage 1) sowie begefügte Leitfäden (Anlage 2-2f).
Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika unterstützt das BMWK insbesondere KMU mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland bei der Erschließung neuer Märkte in Afrika. Unternehmen, die wirtschaftlich in Afrika aktiv werden wollen, stellt das Wirtschaftsnetzwerk Afrika ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot zur Verfügung. Sie werden auf die Akteure und Angebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit verwiesen und auf ihrem Weg nach Afrika von ersten Projektideen bis zum Markteinstieg begleitet. Zudem stellt das Wirtschaftsnetzwerk Afrika zusätzliche Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung.
Frankreich
Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekte) im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Unterstützung deutscher Anbietender im Bereich Gesundheitswirtschaft (Medizintechnik / Medizinprodukte) beim Markteintritt und beim Auf- und Ausbau des geschäftlichen Engagements in Frankreich
Zielland: Frankreich
Branchenschwerpunkt: Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Medizintechnik / Medizinprodukte im stationären Bereich / moderne Krankenhausausstattung
Zeitraum: 2022-2024
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Moduls Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Anlage 1) sowie begefügte Leitfäden (Anlage 2-2f).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ghana
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frankreich
Ort: Paris
NUTS-Code: FR101 Paris
Land: Frankreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkteauf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die
Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner ist folgendermaßen zu beschriften: VBD_LosNr/Zielland_NameFirma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.