Ausschreibung der Abfuhrlogistik mit weiteren Leistungen (Los 1), Verwertung/Vermarktung von PPK (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: Stb01/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-steinbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Abfuhrlogistik mit weiteren Leistungen (Los 1), Verwertung/Vermarktung von PPK (Los 2)
Abfuhr von Restmüll, Bioabfall und Altpapier (PPK) mit Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG und Betrieb eines Identsystems sowie Umschlag von PPK. Abfuhr von sperrigen Abfällen, Verwertung des Altholzes (60% der Gesamtmenge des Sperrmülls), Andienen der Abfälle an die vom AG benannten Anlagen bzw. Anlage des AN (Altholz)..
Abfuhr von Restmüll 3wöchentlich (2-Rad-Gefäße), 4-Rad-Gefäße wöchentlich und 2mal die Woche
Abfuhr von Bioabfall 2wöchentlich, im April-Okt. wöchentlich.
Abfuhr des PPK 4wöchentlich, Depotcontainerentleerung 2mal die Woche. Entleerung der Unterflurbehälter für PPK des AG
Gestellung von Depotcontainern für PPK, Gestellung von MGB 120, 240, 1.100l für PPK auf Mietkaufbasis
Verwertung/Vermarktung von PPK (Los 2) incl. Abholung an der Umschlagstelle des AN zu Los 1
Mengenangaben Siehe https://www.subreport.de/E37925683, Anlage 3 und LV Los 1 und Los 2
Abfuhr von Restmüll, Bioabfall und Altpapier (PPK) Behältermanagement, Abfuhr sperriger Abfälle, Verwertung Altholz
Gebiet der Stadt Steinbach sowie die benannten Zielanlagen des Hochtaunuskreises bzw. seiner Eigengesellschaften/Beauftragten, Altholzverwertung: Anlage des AN
Abfuhr von Restmüll 120, 240, 660 und 1.100l-MGB Regelabfuhr 3wöchentlich, 4-Rad-MGB wöchentlich sowie 2mal/Woche.
Bioabfallabfuhr 14tägig, von April bis Oktober wöchentlich
PPK: 4wöchentlich sowie Entleerung von Depotcontainern 2mal pro Woche. Entleerung von Unterflurbehältern der Stadt für PPK, ebenfalls 2mal pro Woche.
Umschlag von PPK, ca. 550 Mg/a incl. Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle (Weitergabe des PPK an den Verwerter) Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG, ca. 200 Änderungsvorgänge/a. Lieferung und Verteilung von MGB 120, 240 und 1.100l PPK-Tonnen auf Mietkaufbasis
Gestellung von Depotcontainern auf Mietbasis, 12 Depotcontainer an den vom AG benannten Orten
Abfuhr von Restsperrmüll, Altholz, E-Geräte auf Abruf, Verwertung/Entsorgung des Altholzes (60% der Gesamtmenge Sperrmüll)
Sammlung und Verwertung von Grünabfall per Straßensammlung 9mal im Jahr.
Weitere Angaben siehe LV Los 1 und Anlage 3
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Verwertung/Vermarktung von PPK
Im Stadtgebiet liegender Abholort bzw. im Umkreis von 35km von der Stadtgrenze entfernt sowie Anlage(n) des AN
Verwertung/Vermarktung von ca. 550 Mg/a Altpapier, ggf. deutlich weniger (weniger als 2/3 der Menge), wenn der Anteil der Dualen Systeme ausgeschleust wird.
Weitere Angaben siehe Anlage 3sowie Vergabe- und Vertragsunterlagen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfallfuhrlogistik mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr sperriger Abfälle mit Altholz- und Grünabfallverwertung, Abfuhr von E-Geräten sowie Durchführung Behältermanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung/Vermarktung von PPK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.