Unterstützungsleistungen Unified Communication (UC) - Schwerpunkt Videokollaboration in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen Unified Communication (UC) - Schwerpunkt Videokollaboration in 3 Losen
Beschaffung von "Unterstützungsleistungen Unified Communication (UC) - Schwerpunkt Videokollaboration in 3 Losen
Unterstützungsleistung Technisches Projekt- und Produktmanagement Unified Communication
Wiesbaden
Im Zuge der Pandemiebekämpfung ist die Zahl der Nutzenden von HessenConnect auf über 34.000 angestiegen. Im gleichen Kontext ist auch die virtuelle Zusammenarbeit mit anderen Landesverwaltungen und der Bundesverwaltung angestiegen. Zur Deckung dieser Bedarfe wurde die Erweiterung von HessenConnect um das Produkt Webex im Rahmen eines Wirk-Probebetriebes (Proof of Concept, PoC) als cloudbasierte "Collaboration" Lösung auf Basis von Cisco WebEx über Deutsche Telekom Cloud Plattform mit max. 300 Nutzern realisiert. Der Funktionsumfang von Webex PoC, welcher bereitgestellt wurde, entspricht weitestgehend dem von Skype for Business, erweitert um die Möglichkeit, Videokonferenzen mit anderen Webex Instanzen / Sites zu ermöglichen.
Die Erweiterung von HessenConnect um Webex PoC erfolgt befristet bis zu seiner Ablösung durch Nachfolgeprodukte (HessenConnect 2.0) voraussichtlich spätestens im Sommer 2023.
Während der Vertragslaufzeit wird ein Wechsel von dem Produkt Microsoft Skype for Business (SfB) auf die cloudbasierte Lösung "Open Source Collaboration" mit der technologischen Basis Jitsi (Videokonferenz) und Matrix (Instant Massaging) mit integriertem Client für Jitsi und Matrix sowie Outlook PlugIn für die Konferenzplanung erfolgen. Weitere Wechsel oder Erweiterungen von HessenConnect während der Vertragslaufzeit auf andere und/oder zusätzliche Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte sowie Implementierungsalternativen (cloudbasiert/on-premise) können zusätzlich erfolgen.
Für diese Erweiterung und die zukünftige Ausgestaltung des Produktes Hessen-Connect sowie den zukünftigen Betrieb der Lösungen in Kombination mit der Systemlandschaft in der HZD und im Land Hessen (z.B. HessenPC ) werden Unterstützungsleistungen benötigt.
Los 1 "Unterstützungsleistung Technisches Projekt- und Produktmanagement Unified Communication (UC)
Unter "Unterstützungsleistung Technisches Projekt- und Produktmanagement UC - Schwerpunkt Videokollaboration" wird im Folgenden die Unterstützung der jeweiligen Produkt-, Betriebs- oder Projekt-Einheiten in der HZD, im Rahmen von grundsätzlich eigenständigen Ausarbeitungen oder Prüfungen für Projektmanagement- und Implementierungsvorgaben für Unified Communication-Lösungen Schwerpunkt Videokollaboration, verstanden.
Aufgaben im Rahmen der "Unterstützungsleistung Technisches Projekt- und Produktmanagement UC - Schwerpunkt Videokollaboration ":
•Technisches Projekt- und Produktmanagement im Rahmen der Planung, Imple-mentierung und des Betriebes von Unified Communication-Lösungen Schwer-punkt Videokollaboration (Umgebungen größer als 30.000 Benutzer):
o Teilprojektleitung zur technischen Umsetzung der Anforderungen im Rahmen der Produktentwicklung auf Basis standardisierter Methoden
o Unterstützung im Anforderungsmanagement / Geschäftsprozess Analyse in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Ansprechpartnern
o Unterstützung bei der Koordination der betrieblichen Aktivitäten
o Erstellung der technischen Dokumentation
• Technische Beratung des Produktmanagements
• Erstellen / Mitwirken bei technischen Konzepten u.a.:
o zu den Themen Unified Communication, internen Schnittstellen und Netzanbindungen, Anwendungsmanagement und Einbindung von Drittsystemen.
o Sicherheitskonzept gemäß BSI-IT-Grundschutz und Datenschutzkonzept nach DSGVO
o Administrations- und Rollenkonzept.
o Betriebs-Konzept.
o Backup-Konzept.
o Workflows und Anwendungsfälle im Bereich Unified Communication/ -Lösungen Schwerpunkt Videokollaboration
o Installations- und Konfigurationsanleitungen für die Paketierung der Clientsoftware
• Mitwirkung bei fachlichen Konzepten
• Beratung bei Sicherheitsfragen im Bereich Unified Communication-Lösungen
• Unterstützung des Support inklusive Analyse und Auswertung des Netzwerkverkehrs und von Ereignisprotokollen
• Unterstützung bei der Erstellung, Fortführung und Bewertung (Review und Steuerung) von Dokumenten von Betriebsprozessen
• Zielgruppengerechte Darstellung von komplexen (technischen) Sachverhalten
• Mitwirkung bei der Durchführung von Workshops und Kundenveranstaltungen
• Unterstützung und Steuerung der betrieblichen Serviceeinheiten auch über Projekte hinaus
Kompetenzprofil
Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches.
Für die "Unterstützungsleistung Technisches Projekt- und Produktmanagement UC - Schwerpunkt Videokollaboration" muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügt werden:
Ausbildung/Fortbildung:
• Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen.
Berufserfahrung:
Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss tiefgehende in mindestens dreijähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen:
• Erfahrung in der technischen Projektleitung mit Unified Communication-Lösungen Schwerpunkt Videokollaboration größer 2.000 Benutzer
• Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen)
• Erfahrung im Projektmanagement auf Basis standardisierter Methoden
• Erfahrung in der technischen Leitung von IT-Projekten
• Erfahrung in der Beratung von Kunden im Hinblick auf die Implementierung von Unified Communication -Lösungen
• Erfahrung bei der Migration von Unified Communication-Lösungen
• Erfahrung in der Weiterentwicklung der Unified Communication-Lösungen im Rahmen der vorhandenen System-, Sicherheits- und Netzwerkarchitektur
• Erfahrung in der Beratung zu Sicherheits - und Datenschutzthemen mit Unified Communication-Lösungen
• Erfahrung bei der Mitwirkung einer Dienste übergreifenden Problemanalyse, unter Zuhilfenahme von Netzwerk-, Datenbank- und Systemdaten
• Gute Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Handbüchern und Unterlagen und zur Teilnahme an Telefonkonferenzen und Meetings mit englischsprachigen Teilnehmern
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen können bis zu einem Höchstwert von 971.520,00 Euro bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die entsprechende Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen der Höchstmenge vorzunehmen bleibt hiervon unberührt.
System-Architekt Unified Communication
Wiesbaden
Im Zuge der Pandemiebekämpfung ist die Zahl der Nutzenden von HessenConnect auf über 34.000 angestiegen. Im gleichen Kontext ist auch die virtuelle Zusammenarbeit mit anderen Landesverwaltungen und der Bundesverwaltung angestiegen. Zur Deckung dieser Bedarfe wurde die Erweiterung von HessenConnect um das Produkt Webex im Rahmen eines Wirk-Probebetriebes (Proof of Concept, PoC) als cloudbasierte "Collaboration" Lösung auf Basis von Cisco WebEx über Deutsche Telekom Cloud Plattform mit max. 300 Nutzern realisiert. Der Funktionsumfang von Webex PoC, welcher bereitgestellt wurde, entspricht weitestgehend dem von Skype for Business, erweitert um die Möglichkeit, Videokonferenzen mit anderen Webex Instanzen / Sites zu ermöglichen.
Die Erweiterung von HessenConnect um Webex PoC erfolgt befristet bis zu seiner Ablösung durch Nachfolgeprodukte (HessenConnect 2.0) voraussichtlich spätestens im Sommer 2023.
Während der Vertragslaufzeit wird ein Wechsel von dem Produkt Microsoft Skype for Business (SfB) auf die cloudbasierte Lösung "Open Source Collaboration" mit der technologischen Basis Jitsi (Videokonferenz) und Matrix (Instant Massaging) mit integriertem Client für Jitsi und Matrix sowie Outlook PlugIn für die Konferenzplanung erfolgen. Weitere Wechsel oder Erweiterungen von HessenConnect während der Vertragslaufzeit auf andere und/oder zusätzliche Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte sowie Implementierungsalternativen (cloudbasiert/on-premise) können zusätzlich erfolgen.
Für diese Erweiterung und die zukünftige Ausgestaltung des Produktes Hessen-Connect sowie den zukünftigen Betrieb der Lösungen in Kombination mit der Systemlandschaft in der HZD und im Land Hessen (z.B. HessenPC ) werden Unterstützungsleistungen benötigt.
Los 2 "System-Architekt Unified Communication (UC)"
Unter Leistungen des "System-Architekt UC - Schwerpunkt Videokollaboration" wird im Folgenden die Unterstützung der jeweiligen Betriebs- oder Projekt-Einheiten in der HZD, im Rahmen von grundsätzlich eigenständigen Ausarbeitungen oder Prüfungen für Architekturvorgaben für Unified Communication-Lösungen Schwerpunkt Videokollaboration, verstanden.
Aufgaben des "System-Architekt UC - Schwerpunkt Videokollaboration":
• Eigenständige Konzeptionen im Umfeld von großen Unified Communication-Lösungen Schwerpunkt Videokollaboration (> 30.000 Benutzer) mit u. a. folgenden Themen:
o Architektur-Entwicklung, Bewertung und Dokumentation für den Ausbau bestehender Produkte
o Konzeption und Umsetzung von Sicherheitsanforderungen
o Beratung und Konzeption bei der Auswahl und Implementierung neuer Unified Communication-Produkte
• Unterstützung beim Erstellen und Aktualisieren von Konzepten:
o Sicherheits- und Datenschutzkonzept
o Administrations- und Rollenkonzept
o Betriebs-Konzept und Betriebs-Prozesse
• Beratung bei Sicherheitsfragen
• Unterstützung des Supports
• Beratung des Produktmanagements
• Zielgruppengerechte Darstellung von komplexen (technischen) Sachverhalten
Kompetenzprofil
Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches.
Der "System-Architekt UC - Schwerpunkt Videokollaboration" muss zur Leistungser-füllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügen:
Ausbildung/Fortbildung:
• Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen.
Berufserfahrung:
Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss tiefgehende in mindestens dreijähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen:
• Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen)
• Erfahrung beim Erstellen, Review und Steuern von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen
• Erfahrung in der System-Architektur und Planung von Unified Communication-Lösungen größer 2.000 Benutzer und Änderungen derselben
• Erfahrung in der Weiterentwicklung der Unified Communication-Lösungen im Rahmen der vorhandenen System-, Sicherheits- und Netzwerkarchitektur
• Erfahrung in der Beratung zu Sicherheits - und Datenschutzthemen mit Unified Communication-Lösungen
• Erfahrung bei der Mitwirkung einer Dienste übergreifenden Problemanalyse in Umgebungen mit mind. 2.000 Benutzern, unter Zuhilfenahme von Netzwerk- und Systemdaten
• Gute Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Handbüchern und Unterlagen und zur Teilnahme an Telefonkonferenzen und Meetings mit eng-lischsprachigen Teilnehmern
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen können bis zu einem Höchstwert von 1.098.240,00 Euro bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die entsprechende Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen der Höchstmenge vorzunehmen bleibt hiervon unberührt.
IT-Systemspezialist Unified Communication
Wiesbaden
Im Zuge der Pandemiebekämpfung ist die Zahl der Nutzenden von HessenConnect auf über 34.000 angestiegen. Im gleichen Kontext ist auch die virtuelle Zusammenarbeit mit anderen Landesverwaltungen und der Bundesverwaltung angestiegen. Zur Deckung dieser Bedarfe wurde die Erweiterung von HessenConnect um das Produkt Webex im Rahmen eines Wirk-Probebetriebes (Proof of Concept, PoC) als cloudbasierte "Collaboration" Lösung auf Basis von Cisco WebEx über Deutsche Telekom Cloud Plattform mit max. 300 Nutzern realisiert. Der Funktionsumfang von Webex PoC, welcher bereitgestellt wurde, entspricht weitestgehend dem von Skype for Business, erweitert um die Möglichkeit, Videokonferenzen mit anderen Webex Instanzen / Sites zu ermöglichen.
Die Erweiterung von HessenConnect um Webex PoC erfolgt befristet bis zu seiner Ablösung durch Nachfolgeprodukte (HessenConnect 2.0) voraussichtlich spätestens im Sommer 2023.
Während der Vertragslaufzeit wird ein Wechsel von dem Produkt Microsoft Skype for Business (SfB) auf die cloudbasierte Lösung "Open Source Collaboration" mit der technologischen Basis Jitsi (Videokonferenz) und Matrix (Instant Massaging) mit integriertem Client für Jitsi und Matrix sowie Outlook PlugIn für die Konferenzplanung erfolgen. Weitere Wechsel oder Erweiterungen von HessenConnect während der Vertragslaufzeit auf andere und/oder zusätzliche Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte sowie Implementierungsalternativen (cloudbasiert/on-premise) können zusätzlich erfolgen.
Für diese Erweiterung und die zukünftige Ausgestaltung des Produktes Hessen-Connect sowie den zukünftigen Betrieb der Lösungen in Kombination mit der Systemlandschaft in der HZD und im Land Hessen (z.B. HessenPC ) werden Unterstützungsleistungen benötigt.
Los 3 "IT-Systemspezialist - Unified Communication (UC)
Unter Leistungen des "IT-Systemspezialist - UC - Schwerpunkt Videokollaboration wird im Folgenden die eigenverantwortliche Installation, Standardkonfiguration und Verwaltung aufgesetzter Systeme, entsprechend den Endkunden-Anforderungen, im Rahmen der Landes- und Hausvorgaben, verstanden.
Aufgaben des "IT-Systemspezialist - UC - Schwerpunkt Videokollaboration":
• Unterstützung bei der Sicherstellung der Dienstqualität des "Software-as-a-Service (SaaS)" / Online-Dienstes der Open Source Collaboration-Lösung (> 5000 Anwender), so wie bei dem Betrieb der onPremise betrieben Cisco Vi-deokonferenz Lösung (> 150 Endgeräte bzw. 300 Anwender):
o Wartungsarbeiten der verschiedenen Unified Communication-Lösungen (bspw. Cisco Videokonferenzlösungen, bzw. Matrix/Jitsi) (z.B. Logfile Verzeichnisse, Datenbank, Patchday, Performance-Anpassungen, Einspielen von Service Packs, Konfigurationsanpassungen).
o Monitoring der Lösungen (bspw. Cisco Videokonferenzlösungen, bzw. Matrix/Jitsi) inkl. Performance-, Kapazitäts- und Sicherheitsüberwachung.
o Härtung der Unified Communication-Lösungen (bspw. Cisco Videokonferenzlösungen).
• Unterstützung bei der Migration und beim Rollout von Kollaborationslösungen (bspw. von Skype for Business auf Matrix/Jitsi).
• Entstörung der Unified Communication-Lösungen (bspw. Cisco Videokonferenzlösungen bzw. der Jitis/Matrix Clientsoftware) inkl. Logfile- sowie Netzwerkkonfigurationsanalysen
• Unterstützung bei Installations- und Konfigurationsthemen, insbesondere auch im Bereich der Paketierung von Clientsoftware (bspw. Matrix Elementclient).
• Unterstützung bei Kunden-/Anwenderproblemen im Bereich der Clientsoftware (bspw. Matrix/Jitsi)
• Erstellung und Fortführung von betrieblichen Dokumentationen.
• Analyse von Netzwerkverkehr TCP / IP (IPv4 und IPv6).
• Analyse von Unified Communication-Lösungen (bspw. Cisco Videokonferenzlösungen bzw. der Jitis/Matrix Clientsoftware) -Ereignisprotokollen
• Unterstützung bei der Fehleranalyse zwischen Unified Communication-Lösungen und E-Mailumgebung sowie anderen Infrastrukturumgebungen und Schnittstellen (bspw. Cisco Videokonferenzlösungen bzw. der Jitis/Matrix Clientsoftware)
• Entgegennahme von fachspezifischen Aufträgen von der Betriebsleitung und Sicherstellung der fristgerechten Umsetzung.
Kompetenzprofil
Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches.
Der "IT-Systemspezialist - UC - Schwerpunkt Videokollaboration" muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügen:
Ausbildung/Fortbildung:
• Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder einen in Deutschland anerkannten Abschluss in einem IT-nahen Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen.
Berufserfahrung:
Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss tiefgehende in mindestens zweijähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen:
• Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen).
• Erfahrung beim Erstellen von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen.
• Erfahrung im Betrieb von zentralen Unified Communication -Lösungen mit mehr als 1.000 Benutzern.
• Erfahrung im Bereich der Installation und Konfiguration von bspw. Matrix/Jitsi Clientsoftware und Erstellung von notwendigen Konzepten
• Erfahrung im Bereich Kunden-/Anwendersupport
• Erfahrung mit Wartungsarbeiten an Unified Communication-Lösungen (z.B. Logfile Verzeichnisse, Performance-Anpassungen, Einspielen von Service Packs, Konfigurationsanpassungen).
• Erfahrung in der Administration und Konfiguration der Unified Communication -Lösungen
• Erfahrungen bei der Analyse von Ereignisprotokollen.
• Erfahrung bei der Entstörung der Unified Communication-Lösungen inkl. Logfile
• Gute Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Handbüchern und Unterlagen und zur Teilnahme an Telefonkonferenzen und Meetings mit englischsprachigen Teilnehmern.
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen können bis zu einem Höchstwert von 3.427.200,00 Euro bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die entsprechende Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen der Höchstmenge vorzunehmen bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1
Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die Art und Umfan entsprechen. ("Referenzen_Los 1")
Art: In dem Referenzprojekt wurden Unterstützungsleistungen für IT-Projekte Unified Communication - Schwerpunkt Videokollaboration bei einem Unternehmen unter Einsatz von mindestens einer Person erbracht.
• In dem Referenzprojekt wurden Unterstützungsleistungen in Planung, Implementierung, Migration und Betriebsübergabe von onPremise oder cloudbasierten Unified Communication-Lösungen Videokollaboration für mehr als 2.500 reale Benutzer (keine Testnutzer) erbracht.
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten zum technischen Projektmanagement, zur Konzeption/Architektur, zum Aufbau/Implementierung und zur Betriebseinführung erbracht.
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten für folgende Themen durchgeführt: IT-Sicherheitsfragen, Datenschutz, Kundenveranstaltungen, Dokumentation.
• Umsetzungen in den Projekten wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt.
Umfang: In Summe müssen mindestens 90 Personentage erbracht worden sein, wobei die Projektdauer des Projektes mindestens 6 Monate betrug und der Einsatz kontinuierlich über den gesamten Projektzeitraum erfolgte.
Los 2
Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), Art und Umfang entsprechen. ("Referenzen_Los 2")
Art: In dem Referenzprojekt wurden Unterstützungsleistungen für IT-Projekte Unified Communication - Schwerpunkt Videokollaboration bei einem Unternehmen unter Einsatz von mindestens einer Person erbracht.
• In dem Referenzprojekt wurden eigenständig Konzepte für mehr als 2.500 reale Benutzer (keine Testnutzer) erbracht mit den Themen:
o Sicherheits- und Datenschutzkonzept
o Administrations- und Rollenkonzept
o Betriebs-Konzept und Betriebs-Prozesse
• Unterstützungsleistungen bei den Themen:
o Architektur-Entwicklung, Bewertung und Dokumentation für den Ausbau bestehender Produkte
o Konzeption und Umsetzung von Sicherheitsanforderungen
o Beratung des Produktmanagements
o Zielgruppengerechte Darstellung von komplexen (technischen) Sachverhalten
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten als Systemarchitekt zur Konzeption/Architektur, zum Aufbau/Implentierung und zur Betriebseinführung erbracht.
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten für folgende Themen durchgeführt: IT-Sicherheitsfragen, Datenschutz, Kundenveranstaltungen, Dokumentation.
• Umsetzungen im Projekt wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt.
Umfang: In Summe müssen mindestens 90 Personentage erbracht worden sein, wobei die Projektdauer des Projektes mindestens 6 Monate betrug und der Einsatz kontinuierlich über den gesamten Projektzeitraum erfolgte.
Los 3
Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die Art und Umfang entsprechen.
Art: In dem Referenzprojekt wurden Unterstützungsleistungen für IT-Projekte und Betrieb Unified Communication - Schwerpunkt Videokollaboration bei einem Unternehmen unter Einsatz von mindestens einer Person erbracht.
• In dem Referenzprojekt wurde die Sicherstellung der Dienstqualität, die Migration und der Rollout einer onPremise oder cloudbasierten Unified Communication-Lösung Videokollaboration für mehr als 2.500 reale Benutzer (keine Testnutzer) erbracht.
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten zum technischen Betrieb, des onPremise oder cloudbasierten Unified Communication-Lösungen Videokollaboration erbracht.
• Umsetzungen im Projekt wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt.
Umfang: In Summe müssen mindestens 180 Personentage erbracht worden sein, wobei die Projektdauer des Projektes mindestens 12 Monate betrug und der Einsatz kontinuierlich über den gesamten Projektzeitraum erfolgte.
Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 20. Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (= Zuschlagskriterium zu 100%). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus der Registerkarte "Gesamtkosten" im Preisblatt (Dateien "Preisblatt_Los1", "Preisblatt_Los2" und "Preisblatt_Los3) ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los
über denjeweiligen Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.