Impfstoff-Lagerlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: N1.03.05.04/0010#0026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pei.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Impfstoff-Lagerlogistik
Die Warenannahme, Einlagerung und Versandaufbereitung von COVID-19 Impfstoffen sowie die Koordination der Versandlogistik
Los 1 - Ultratiefkühllagerung von COVID-19 Impfstoff
Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive der Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von ultratiefkühlpflichtigen COVID-19-Impfstoffen für bis zu 170 Mio Dosen Impfstoff.
Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zu den dann gültigen preislichen Konditionen 4 mal um jeweils 6 Monate zu verlängern.
Für die zu beauftragenden Lager- und Koordinationsdienstleistungen, die Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind, sollen durch dem Auftraggeber Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe bereitgestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollten die Haushaltsmittel nicht in der erforderlichen Höhe gemäß Ausschreibungsergebnis zur Verfügung stehen.
Los 2 - Kühl- und Tiefkühllagerung von Impfstoffen von COVID-19 und
Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive der Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von tiefkühl- und kühlpflichtigen COVID-19-Impfstoffen und Affenpocken-Impfstoff für bis zu 100 Mio. Dosen.
Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zu den dann gültigen preislichen Konditionen 4 mal um jeweils 6 Monate zu verlängern.
Für die zu beauftragenden Lager- und Koordinationsdienstleistungen, die Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind, sollen durch dem Auftraggeber Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe bereitgestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollten die Haushaltsmittel nicht in der erforderlichen Höhe gemäß Ausschreibungsergebnis zur Verfügung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot: - Unterzeichneter Angebotsvordruck - Ausgefülltes und unterzeichnetes Leistungsverzeichnis - Unterzeichneter Vertrag - Eigenerklärung - ggf. Verpflichtserklärung im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern - ggf. Bietergemeinschaftserklärung Spätestens zu Leistungsbeginn: - Nachweis der Haftpflichtversicherung - Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 - Großhandelserlaubnis - Zertifizierung nach GDP
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wird nach § 15 Abs. 4 VgV auf mindestens 30 Tage festgesetzt. Die elektronische Übermittlung der Angebote wird akzeptiert.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.