Bf. Düsseldorf-Bilk, 50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51651
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Düsseldorf-Bilk, 50 Hz
Düsseldorf-Bilk
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) beabsichtigen die Errichtung eines Regionalhaltes innerhalb der Ferngleise des Bahnhofs Düsseldorf-Bilk. Voraussetzungen hierfür sind neben der Anpassung der Gleis- und Signalinfrastruktur die Errichtung eines Mittelbahnsteiges zwischen den Gleisen 3 und 4 einschließlich der Zu- und Abgänge.
Hierdurch wird die Planung und Errichtung der Bahnsteigausstattung des neuen Mittelbahnsteiges in Düsseldorf-Bilk inklusive der elektrotechnischen Energieanlagen erforderlich.
Folgende Ausstattung ist unter anderem für den neuen Bahnsteig lt. Aufgabenstellung vorgesehen:
▪ Bahnsteigbeleuchtung
▪ Versorgung der Werbetafeln
▪ Versorgung der Warenautomaten
▪ Versorgung der Fahrkartenautomaten
▪ Versorgung der Fahrkartenentwerter
▪ Versorgung des TK-Schaltschranks
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf. Düsseldorf-Bilk, 50 Hz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Düsseldorf-Bilk
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) beabsichtigen die Errichtung eines Regionalhaltes innerhalb der Ferngleise des Bahnhofs Düsseldorf-Bilk. Voraussetzungen hierfür sind neben der Anpassung der Gleis- und Signalinfrastruktur die Errichtung eines Mittelbahnsteiges zwischen den Gleisen 3 und 4 einschließlich der Zu- und Abgänge.
Hierdurch wird die Planung und Errichtung der Bahnsteigausstattung des neuen Mittelbahnsteiges in Düsseldorf-Bilk inklusive der elektrotechnischen Energieanlagen erforderlich.
Folgende Ausstattung ist unter anderem für den neuen Bahnsteig lt. Aufgabenstellung vorgesehen:
▪ Bahnsteigbeleuchtung
▪ Versorgung der Werbetafeln
▪ Versorgung der Warenautomaten
▪ Versorgung der Fahrkartenautomaten
▪ Versorgung der Fahrkartenentwerter
▪ Versorgung des TK-Schaltschranks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Aufgrund von Abweichungen zwischen Örtlichkeit und Planung ergaben sich Mehr- und Mindermengen zu den im HV beauftragten Positionen. Aufgrund fehlender Kompabilität zwischen Zählerverteilung und anzuschließenden Kabeln musste die Zählerverteilung geringfügig angepasst werden. Aufgrund Fehlens eines Kabeltyps, Abzweigdosen und Alu-Rohren im LV mussten diese Materialien gesondert bestellt werden. Aufgrund von fehlender Vorleistung und aufgrund von Forderungen des AG mussten stundenbasierte Zusatzleistungen erbracht werden. Alle o. g. Leistungen waren für den Werkserfolg und somit für die Inbetriebnahme des Bahnsteigs notwendig.
(MKA 1_1)
Der AN ist für die Ausstattung EEA des gesamten Bahnsteigs zuständig. Die zusätzlichen Leistungen sind kleinteilige Zusatzleistungen, die technisch nicht vom Gesamtwerk zu trennen sind. Außerdem würde durch einen Wechsel des ANs die Gewährleistungsgrenze nicht mehr klar definiert sein.