Lieferung Rekonstruktion historische Fliesen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2022-1943
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Rekonstruktion historische Fliesen
Lieferung Rekonstruktion historische Fliesen;
Sprudelhof Bad Nauheim
Nördlicher Park 2
61231 Bad Nauheim
Lieferung Rekonstruktion historische Fliesen
Wandfliesen mit unterschiedlichen Farben:
1/1 Format: 148x148x8mm: ca. 130,0m²
1/1 Format mit Dekor: 148x148x8mm: ca. 50 St.
1/3 Format: 148x49,5x8mm: ca. 3,0m²
1/2 Format: 148x74,5x8mm: ca. 2,0m²
2/3 Format: 148x99,5x8mm: ca. 4,5m²
Bordüre schmal: 148x13,2x8mm: ca. 100,0m
Bordüre breit: 148x19,6x8mm: ca. 100,0m
Außenecken: 148x21,6x8mm: ca. 95,0m
Bodenfliesen:
Quadratformat: ca. 750m²
Wabenformat: ca. 550m²
Kehlsockel gerade: ca. 375m
Kehlsockel Außenecke: ca. 80 St.
Kehlsockel Innenecke: ca. 120 St.
Kehlsockelfliese Ornament ca. 340m
Kehlsockelfliese Ornament, Innenecke: ca. 130 St
Kehlsockelfliese Ornament, Außenecke: ca. 90 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
''Eigenerklärung zur Eignung'' ist erhätlich: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124_LD_2019.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.