Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33039
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Ziel der Maßnahme ist die Engpassauflösung und Entmischung der Verkehrsströme durch die Beseitigung des zweigleisigen Engpasses zwischen Heidelberg Hbf und dem Zusammenlauf der beiden zweigleisigen Strecken 3601 (Darmstadt - Heidelberg) und 4000 (Mannheim – Heidelberg-(Konstanz)). Daher soll dieser rd. 3 km lange Abschnitt viergleisig ausgebaut werden, indem die beiden Gleise der Strecke 3601 verlängert werden.
Ferner soll zur kreuzungsfreien Vorsortierung der Verkehre das Richtungsgleis 3601 (Darmstadt – Heidelberg) unter oder über die Strecke 4000 (Mannheim – Heidelberg) geführt werden. Dabei soll sich die Streckenführung an der bestehenden Lage der Strecke 4000 orientieren und die parallele Trasse der stillgelegten Strecke 4002 mitnutzen, die südlich verläuft.
Außerdem sind in Heidelberg Hbf größere Spurplanumbauten erforderlich, um die Viergleisigkeit anzubinden und den neuen Anforderungen aufgrund der Vorsortierung der Verkehre gerecht zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Ziel der Maßnahme ist die Engpassauflösung und Entmischung der Verkehrsströme durch die Beseitigung des zweigleisigen Engpasses zwischen Heidelberg Hbf und dem Zusammenlauf der beiden zweigleisigen Strecken 3601 (Darmstadt - Heidelberg) und 4000 (Mannheim – Heidelberg-(Konstanz)). Daher soll dieser rd. 3 km lange Abschnitt viergleisig ausgebaut werden, indem die beiden Gleise der Strecke 3601 verlängert werden.
Ferner soll zur kreuzungsfreien Vorsortierung der Verkehre das Richtungsgleis 3601 (Darmstadt – Heidelberg) unter oder über die Strecke 4000 (Mannheim – Heidelberg) geführt werden. Dabei soll sich die Streckenführung an der bestehenden Lage der Strecke 4000 orientieren und die parallele Trasse der stillgelegten Strecke 4002 mitnutzen, die südlich verläuft.
Außerdem sind in Heidelberg Hbf größere Spurplanumbauten erforderlich, um die Viergleisigkeit anzubinden und den neuen Anforderungen aufgrund der Vorsortierung der Verkehre gerecht zu werden.
LÄA 14 Der Angebotskalkulation lag neben der Leistungsbeschreibung die betriebliche Aufgabenstellung (BAst) Stand 13.06.2018
zugrunde. Die BAst basierte auf der Zugzahlenprognose 2025, weil die aktuell gültige Prognose 2030 des BMVI noch nicht vorlag.
Daher mussten im laufenden Planungsprozess der Vorplanung die verkehrlichen und betrieblichen Anforderungen auf Grundlage
der Prognose 2030 sowie fortgeschriebener Anforderungen der NVBW für den Nahverkehr mit Stand April 2020 angepasst
werden. Mit den neuen Zugzahlen und modifizierten Fahrbeziehungen ergab sich eine erhebliche Mehrung an Weichen und s. g.
Stelleinheiten. Die Planung der zusätzlich erforderlichen, konventionellen Stellwerkstechnik war Gegenstand des Nachtrags 04
und Nachtrages 06, die mittlerweile beauftragt sind. Der Nachtrag 14 beinhaltet für die ETCS Planung eine Mengenmehrung bei
den relevanten Elementen und die Erweiterung des Planungsraumes mit dem Umfahrungsgleises MA-Friedrichsfeld Süd inkl. der
Einbindungen in den Bf MA-Friedrichsfeld Süd.
Würde der Nachtragsinhalt an einen anderen AN vergeben werden, müsste sich ein neuer AN erst einarbeiten, dies würde zu
einem Mehraufwand (Kosten und Zeit) führen. Zudem würde aufgrund der neuen Schnittstelle auch ein vergütungswürdiger
Mehraufwand beim Generalplaner entstehen. Synergieeffekte durch die Vergabe der Leistungen an den Generalplaner gehen
verloren.