Kooperation zur Durchführung des Präventionsprogramms WHEELUP! an hessischen Schulen gemäß § 20 a SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperation zur Durchführung des Präventionsprogramms WHEELUP! an hessischen Schulen gemäß § 20 a SGB V
Die Auftraggeberin führt gemäß § 20a SGB V Programme zur Prävention und Gesundheits-förderung im Setting Schule durch. Ein wichtiger Schwerpunkt in der Prävention und Gesundheitsförderung liegt in der Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche brauchen Bewegung, um sich körperlich, psychosozial und geistig zu entwickeln. Die positiven gesundheitlichen Auswirkungen von Bewegung sind wissenschaftlich umfassend belegt. Gleichzeitig verbringen die Heranwachsenden viel Zeit mit dem Sitzen in der Schule, in Bus oder Bahn und auch in ihrer Freizeit. Der Drang zu mehr Bewegung ist tief im Menschen verankert. Dennoch findet dieser in unserem modernen und bewegungsarmen Lebensstil nur wenig Platz.
Kinder und Jugendliche zu mehr Bewegung anzuregen, ist daher eine wichtige Aufgabe. Hierbei geht es vor allem um positive Bewegungserfahrungen, die nachhaltig die Freude an einem aktiven Lebensstil sichern und zum Wohlbefinden beitragen.
Um Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu erreichen, sind Programme im Setting Schule geeignet. Leider enden attraktive Bewegungsangebote an Schulen oft nach der 5./6. Klasse. Mit Funwheel-Bewegungsformen aus der Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler wird daher ein Zugang für mehr Bewegung gefunden. Mittels altersgerecht aufgearbeiteter und erlebnisreicher Inhalte lässt sich der Weg für eine aktiviere Freizeitgestaltung und eine positive Grundeinstellung zu regelmäßiger sportlicher Bewegung ebnen. Street-Sportarten mit verschiedenen Funwheel-Geräten sind ideal, um außerhalb des Sportunterrichtes betrieben zu werden. So eigenen sich auch Bewegungsstunden, Pausen oder der Nachmittags- und Freizeitbereich.
Daher wird für das Präventionsprogramm WHEELUP! ein Umsetzungskonzept für das Handlungsfeld "Bewegung" benötigt. Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler im Setting weiterführende Schule (Klasse 5 bis 13), deren Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie Sportstudierende für die Sekundarstufe I und II. Die Umsetzung findet ausschließlich im Bundesland Hessen statt.
Für die Konzeptionierung und Umsetzung von WHEELUP! wird ein hessenweit tätiges Dienstleistungsunternehmen (nachfolgend: Auftragnehmerin/Auftragnehmer) gesucht.
Der Kooperationsvertrag beginnt am 01.08.2023. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 24 Monate und kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bieterin/des Bieters
(Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 03 der Bewerbungsbedingungen).
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Eintragung der Bieterin/des Bieters bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gemäß Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).
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Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen).
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen):
Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576, Angebote von Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gemäß Eigenerklärung (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen) vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gemäß Anlage 04 der Bewerbungsbedingungen).
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Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 17 der Bewerbungsbedingungen).
Angaben der Bieterin/des Bieters zu mindestens zwei Referenzen
(Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen).
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Erklärung der Bieterin/des Bieters zu Mitarbeitendenzahlen
(Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen).
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Unterzeichnete Datenschutzbestimmungen (Vorlage gemäß Anlage 09a der Bewerbungsbedingungen).
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Unterzeichnete Verpflichtungserklärung Datenschutz (Vorlage gemäß Anlage 09b der Bewerbungsbedingungen).
Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzen gemäß Eigenerklärung (Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bieterin/Bieter vollständig aus-zufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt recht-mäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
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Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen:
Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/bzw. Bietergemeinschaften, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich weniger als zwei Beschäftigte bzw. Trainerin/Trainer/Referentinnen/Referenten pro Jahr im Betrachtungszeitraum gemäß Eigenerklärung (Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen) beschäftigen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3. der Bewerbungsbedingungen).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYFW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."