ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 126-358696
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
Strecke Erzingen-Konstanz
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO Abs. (6)
„Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen
3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen“
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzungen zu VII 2.2:
Diese Zulassungen sind nicht an andere Hersteller übertragbar. Ein anderer Hersteller als Thales kann
weder die LEU noch die Anschaltung der LEU von Thales weiterverwenden. Er müsste entweder basierend auf den verbauten
Balisen eine eigene Komponente zur signaltechnischen und fahrwegabhängigen Anbindung an die Stellwerke entwickeln oder die
bisherige ETCS-Ausrüstung von Thales ersetzen. Ersetzen bedeutet hier, dass entweder die komplette ETCS-Ausrüstung
ausgetauscht oder die Ausrüstung im Bereich Erzingen-Konstanz in Einzelbereiche verschiedener Hersteller mit zahlreichen
komplexen Schnittstellen aufgeteilt werden müsste. Dies widerspricht jedoch dem 2017 im Wettbewerb vergebenen
Leistungszuschnitt. In allen Fällen müsste der Hersteller Thales als Unterauftragnehmer eingebunden werden, nämlich jedenfalls
für die Systemintegration in die Stellwerke und bei einer Weiterverwendung der Balisen oder mehreren ETCS-Ausrüstungen
verschiedener Hersteller auch im Hinblick auf deren Schnittstellenintegration.
Eine Ersetzung der Streckenausrüstung ETCS L1LS durch eine neue Ausrüstung eines anderen Herstellers würde zunächst den
Rückbau der in Betrieb genommenen und anschließend den Einbau, die Zulassung und die Inbetriebnahme der neuen ETCS-Streckenausrüstung
bedingen. Allein die Bauzeit für die neue Streckenausrüstung nähme wohl wieder mehrere Jahre in
Anspruch. Infolge der Arbeiten im Gleis durch Rück- und Einbau wären zudem wegen der großen Fläche der im Bereich
Erzingen-Konstanz auszurüstenden Strecken über mehrere Monate hinweg erhebliche Behinderungen des Grenzbetriebs bis hin
zur zeitweisen Außerbetriebnahme zu besorgen.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um Korrektur für die Bekanntmachung 2022/S 123-349841.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Erzingen-Konstanz
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Singen und Konstanz
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Projektierung der Teststrecke
ETCS signalgeführt (ESG) wurde 2019 mit Auflagen auf Betreiberverantwortung in Betrieb genommen. Zur Beseitigung derAuflagen und einer vollumfänglichen Inbetriebnahme ist die Implementierung des aktualisierten Planungsregelwerks erforderlich.Die hier gegenständliche Hochrüstung setzt auf der in Betrieb genommenen Streckenausrüstung ETCS L1LS, also auch denKomponenten für die signaltechnische und fahrwegabhängige Anbindung auf. Die für das Projekt erforderlichen Typzulassungenfür die Produkte LEU und Anschaltung LEU an die deutschen Signale für die Anwendung EuroSignum/EuroZUB liegenausschließlich der Fa. Thales vor, welche über den Liefervertrag 15TEI15267, 001/KK4/92230391 des Parallelprojekts Karlsruhe-Basel über die Streckenausrüstung mit ETCS L1 LS und EuroZUB auf der Strecke Karlsruhe – Basel, unterzeichnet am31.07./13.08.2015, inklusive Cross-Acceptance der jeweils anderen Behörde (BAV Schweiz und EBA Deutschland) nach mehr als3 Jahren erwirkt wurden. Ergänzend siehe VI.3