Freianlagenplanung im Zuge der Modernisierung der Nibelungenhalle Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2022-0033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lorsch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung im Zuge der Modernisierung der Nibelungenhalle
Planung der Freianlagen im Zuge der Modernisierung der Freianlagen,
Lorsch, Kreis Bergstraße
Die Nibelungenhalle (Justus-Liebig-Straße 25, Lorsch), die wenige hundert Meter vom historischen Kern der Stadt entfernt liegt, ist als einzige große Mehrzweckhalle für kulturelle und gesellschaftliche Zwecke zentral für das soziokulturelle Leben in Lorsch. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen, Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle die maßgebliche Einrichtung in Lorsch. Die Halle selbst hat derzeit keinen visuellen Bezug zum Außenraum und zur Stadt. Der Zugang zur Halle ist in der Hanglage unglücklich gelöst. Die Hallenebene befindet sich auf Höhenlage des Schulhofs, die Lobby mit Garderobe aber ein Geschoss darunter (Ebene 1).
Die Halle ist heute nicht barrierefrei erreichbar, deutliche Steigungen und Treppenstufen verhindern bzw. erschweren die Zugänglichkeit für Mobilitätseingeschränkte. Die Erschließung und Erreichbarkeit der Halle bzw. des Grundstücks aus der Umgebung/Stadt kommend weisen sowohl gestalterisch als auch funktional Defizite auf.
Die hallenzugehörigen Außenflächen haben hinsichtlich Orientierung, unzureichender Beleuchtung, Parkplatzanordnung und Adressbildung samt städtebaulicher Qualität dringenden Handlungsbedarf. Die Oberflächen sind teilweise marode und vollversiegelt; die Gestaltung nicht mehr zeitgemäß. Es fehlt ferner an repräsentativen Zuwegungen und adäquaten Vorzonen; eine Innen-Außenraum-Beziehung zwischen Halle und Außenraum existiert nicht. Insgesamt ist die Aufenthaltsqualität rund um die Halle sehr gering.
Der nun angefragte Freiraum betrifft zwei Flurstücke westlich der Nibelungenhalle (siehe Anlage 0 und 1, Flurstücke 48/1 und 47/2). Diese werden voraussichtlich u.a. für den Stellplatznachweis der Nibelungenhalle benötigt. Das Flurstück 48/1 ist flächenweise (im Bereich zur Bahnhofstraße hin gelegen) Teil einer Denkmalgesamtanlage, die Nibelungenhalle selbst liegt in der Nähe zu Einzelkulturdenkmälern, hier kommt ein Umgebungsschutz in Betracht. Der Objektplaner für die energetische Sanierung der Nibelungenhalle ist mit der Freiraumplanung des Grundstücks Nibelungenhalle bereits beauftragt.
Die Stadt Lorsch beabsichtigt, die hallenzugehörigen Außenflächen vollständig neu zu strukturieren und zu gestalten. Gemäß der aktuell vorliegenden Konzeption erhält die Nibelungenhalle ein komplett neues städtebauliches Entrée; die bislang rein funktionalen und gewachsenen Strukturen des Außenraums rund um die Halle sollen einen neuen Charakter bekommen, der die Bedeutung der Nibelungenhalle als Bürgerhalle würdigt.
Mit der Neugestaltung der Freianlagen wird die Modernisierung der Halle vervollständigt und städtebaulich in das Stadtzentrum und damit in die Gesellschaft eingebunden. Der Stadtraum wird gefasst, als Aufenthaltsfläche qualifiziert und zeitgemäß gestaltet.
Ziel ist, einen Freiraum zu schaffen, der alle Bewohner und Besucher Lorschs einlädt und zum sozialen Austausch anregt. Mithilfe der Umgestaltung der Freiflächen erhält die Lorscher Bürgerhalle eine adäquate Vorzone und eine räumlich-visuelle Verbindung zum Stadtzentrum.
Nach heutigem Stand ist beabsichtigt, der Mehrzweckhalle eine neue Vorzone im Westen zu geben. Von dort aus kann die Ebene 1 der Halle niveaugleich erschlossen werden. Der Vorplatz eröffnet Chancen zum Aufenthalt, Treffen, zur Pausenverpflegung bei Veranstaltungen und zum sozialen Miteinander. Die Öffnung der Halle gen Westen und Schaffung einer Vorzone dort ermöglichen es, die Einbindung der Nibelungenhalle als zentralen Veranstaltungsort im Stadtzentrum zu verbessern.
Vom neuen Vorplatz aus soll eine barrierefreie und einladende Erschließung sowie eine verbesserte Sichtbarkeit/Wahrnehmbarkeit Richtung Stadtzentrum (Bahnhofstraße) geschaffen werden und damit die Verknüpfung zwischen Nibelungenhalle und Stadt Lorsch in beide Richtungen gestärkt werden. Auch die dort zukünftig wachsende Funktion der Nibelungenhalle als Ort der Integration soll damit verbessert werden.
Im Süden der Halle (nicht auftragsgegenständlich, sondern zur Information) sollen die Freiflächen für das städtischen Jugendzentrum angeordnet werden, das zukünftig vom Stadtrand in das modernisierte Ebene 1 der Nibelungenhalle verlagert wird. Der bislang von der Grundschule genutzte Freiraum soll als Spiel- und Außenraum für Kinder und Jugendliche (JUZ-Besucher) gestaltet und ausgestattet werden. Damit kann eine direkte Beziehung zwischen dem JUZ im Gebäude und den Außenflächen geschaffen und ein geschützter Außenraum, zugeschnitten auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen, angeboten werden.
Ferner soll die Situation des ruhenden Verkehrs und der Anlieferung neugeordnet und den heutigen Bedarfen entsprechend gestaltet werden. Soweit aufgrund der Topografie möglich, sollen die Zugänge zum Grundstück und die Bewegung auf diesem barrierefrei angelegt werden.
Die zentralen Zielformulierungen sind in den beigefügten Unterlagen visualisiert (Anlage 1). Zu beplanen sind die Flächen, wie sie in Anlage 0 umrissen sind (ca. 1.250 m²). Der geschätzte Grobkostenrahmen liegt für die Kostengruppe 500 bei ca. 350.000 € netto (Stand: Januar 2021). Basis des Kostenansatzes sind BKI-Flächenansätze aus 2016, indiziert auf 2024. Es ist zudem eine Kostenerhöhung zu erwarten.
Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden.
Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Das Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen" setzt sich aus den Unterkriterien 1. Projektteam (Gewichtung 40 %) und 2. Erste Ideenansätze (Gewichung 10 %) zusammen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Anschreiben. Für die ersten Ideenansätze wird keine Entschädigung gewährt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung über den Eintrag in die Landschaftsarchitektenliste
- Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Handels-/Partnerschaftsregisterauszug für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
• Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000- € für Personenschäden und 500.000.- € für sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird. Bei Bietergemeinschaften muss entsprechender Versicherungsschutz für alle Mitglieder einschließlich der Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehen.
• Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Freianlagenplanung (2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 - anzugeben ist der aktuellere Wert).
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens 1.000.000.- Euro für Personenschäden und 500.000.- Euro für sonstige Schäden betragen.
Der Umsatz der letzten drei Jahre in der Freianlagenplanung muss mindestens 140.000.- Euro im Mittel betragen haben.
1. Anzahl der Mitarbeiter:
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften und weiteren technischen Mitarbeitern/innen.
2. Referenzen:
Vorlage von Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung landschaftsarchitektonischer Gestaltung städtischer Freiräume beinhalten.
1. Anzahl der MitarbeiterInnen:
Das sich bewerbende Büro muss mindestens 3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter Fachrichtung Freianlagenplanung (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) einschließlich des Büroinhabers beschäftigen.
2. Referenzen:
Es müssen mindestens jeweils zwei Referenzen vorgelegt werden, die die Planung einer barrierefreien Erschließung eines Areals und die Planung einer öffentlichen Freianlage mit Vorplatzcharakter ausweisen. Die beplante Fläche muss mindestens 1.200 qm groß sein und anrechenbare Kosten von mindestens 300.000.- € (netto) zum Inhalt haben.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Aufgrund des Artikels 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 muss der Bieter eine Eigenerklärung zu diesem Artikel abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter vollständig auszufüllen und für die Abgabe des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, ohne dass die Möglichkeit eines Nachreichens eingeräumt wird. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu dem Vergabeverfahren sind bis spätestens 05.01.2023, 14:00 Uhr einzureichen.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)