Informationsreisen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2023, 1. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2023/1 IFR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationsreisen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2023, 1. Tranche
Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Informationsreisen sind drei- bis fünftägige Reisen nach Deutschland von Einkäufernl bzw. Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik eines bestimmten Ziellandes zu einem bestimmten Thema. Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung haben kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot kostenfrei zu präsentieren und Referenzprojekte vorzustellen.
Belgien
Informationsreise belgischer Einkäufer und Multiplikatoren aus dem Bereich Holzbau, hier Fertigbauelemente aus Brettschichtholz für schnelles, nachhaltiges, modulares Bauen im Bestand und im Neubau
Zielland: Belgien
Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Baustoffe
Möglicher Veranstaltungsort: Wuppertal, Köln und weitere Orte in Deutschland
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung
anzuwenden.
Rumänien
Informationsreise rumanischer Einkäufer und Multiplikatoren aus den Bereichen Denkmalschutz und Sanierung von Denkmälern
Zielland: Rumänien
Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Baustoffe / Glas / Keramik
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung
anzuwenden.
Tschechische Republik
Informationsreise tschechischer Einkäufer und Multiplikatoren aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung zum Thema technische duale Berufsausbildung/Upskilling
Zielland: Tschechische Republik
Branche: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen)
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland (Bayern oder Berlin / Sachsen)
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung
anzuwenden.
Mexiko
Informationsreise für mexikanische Einkäufer und Multiplikatoren aus dem Bereich nachhaltiger Metallurgie, Maschinen- und Anlagenbau
Zielland: Mexiko
Branche: Maschinen- und Anlagenbau
Möglicher Veranstaltungsort: Düsseldorf und weitere Städte
Möglicher Termin: 2. Quartal 2023 in Anbindung an Messe GIFA/METEC/THERMPROCESS in Düsseldorf
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung
anzuwenden.
Kenia, Uganda, Äthiopien, Ruanda, Tansania
Informationsreise von Einkäufern und Multiplikatoren aus Ostafrika zum Thema Planung und Consulting im Bereich Touristik / Fremdenverkehrsinfrastruktur
Zielland: Kenia, Uganda, Äthiopien, Ruanda, Tansania
Branche: Planung / Consulting / Touristikdienstleistungen / Fremdenverkehrsinfrastruktur
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Möglicher Termin: 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung
anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belgien
Ort: Brüssel
NUTS-Code: BE100 Arr. de Bruxelles-Capitale / Arr. Brussel-Hoofdstad
Land: Belgien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rumänien
Ort: Bukarest
NUTS-Code: RO321 Bucureşti
Land: Rumänien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tschechische Republik
Ort: Ptag
NUTS-Code: CZ010 Hlavní město Praha
Land: Tschechien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mexiko
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kenia, Uganda, Äthiopien, Ruanda, Tansania
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig- Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IFR_NrLos_NameFirma.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.