Markterkundungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2023, 1. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1.-2023/1 MEK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2023, 1. Tranche
Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Die Markterkundungsreise ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland (insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer) zu einem bestimmten Thema/Branche (z. B. Bauwirtschaft in der Türkei). Zentrales Element ist eine Informations- und Schulungsveranstaltung für die teilnehmenden deutschen Unternehmen, in welcher lokale und deutsche Experten Primärinformationen für den Marktzugang darlegen, z. B. politische und rechtliche Rahmenbedingungen, konkrete Marktchancen und Marktentwicklungen, Einfuhrbestimmungen, Normen, Steuern etc.. Hinzu kommen Kontakte mit lokalen Multiplikatoren, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Geschäftspartnern sowie Standort- und Projektbesichtigungen. Vor der Reise werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und veröffentlich werden.
Kirgisistan
Markterkundung für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer, Zulieferer und Lösungsanbieter im Bereich Nahrungsmittel/Verpackung, Kühl-/Lagertechnik
Zielland: Kirgisistan
Branche: Maschinen- und Anlagenbau/ Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen
Möglicher Veranstaltungsort: Hauptstadt Bischkek, Regionen Osch und Issyk-Kul
Möglicher Termin: 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden
Indonesien
Markterkundung für Hersteller und Zulieferer aus den Bereichen Produktionstechnik und Komponenten für Medizintechnik
Zielland: Indonesien
Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Maschinen- und Anlagenbau
Möglicher Veranstaltungsort: Jakarta
Möglicher Termin: 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden
Pakistan
Markterkundung für deutsche Hersteller und Dienstleister aus den Bereichen Labor- und Analysetechnik sowie Pharmaindustrie
Zielland: Pakistan
Branche: Analyse-, Bio, Labortechnik / Pharmaindustrie
Möglicher Veranstaltungsort: Karachi, Lahore
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden
Uruguay, Paraguay
Markterkundung für deutsche Anbieter, Zulieferer und Dienstleister im Bereich der Kreislaufwirtschaft (Abfall / Recycling)
Zielland: Uruguay, Paraguay
Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: offen
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden
Kamerun
Markterkundung für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer, Zulieferer und Lösungsanbieter im Bereich Nahrungsmittel/Verpackung, Kühl-/Lagertechnik
Zielland: Kamerun
Branche: Maschinen- und Anlagenbau, Nahrungsmittel- und Verpackungstechnik
Möglicher Veranstaltungsort: Jaunde, Douala
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden
Simbabwe
Markterkundung für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer, Zulieferer und Lösungsanbieter im Bereich Nahrungsmittel/Verpackung, Kühl-/Lagertechnik
Zielland: Simbabwe
Branche: Maschinen- und Anlagenbau, Nahrungsmittel- und Verpackungstechnik
Möglicher Veranstaltungsort: Harare
Möglicher Termin: 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kirgisistan
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Indonesien
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pakistan
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Uruguay, Paraguay
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kamerun
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Simbabwe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: MEK_NrLos_NameFirma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union..