Planungsleistung: Kartierung PFA1-3 (FBQ) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54064
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung: Kartierung PFA1-3 (FBQ)
Hamburg
Planungsleistung: Kartierung PFA1-3 (FBQ)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistung: Kartierung PFA1-3 (FBQ)
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg
Planungsleistung: Kartierung PFA1-3 (FBQ)
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT 2 Kartierung Säugetiere
Im Rahmen des Hauptvertrages (Pos. 22.7) wurde die GFN durch die DB Netz AG damit beauftragt, ein Kartierkonzept für die
erforderlichen Fledermauskartierungen zu erstellen. Die Ergebnisse sind Gegenstand dieser Nachtragsforderung. Folgende
Leistungsinhalte sind in der Nachtragsforderung vorgesehen, die über die Leistungen aus dem Hauptvertrag hinausgehen:
1) Vorbereitungsleistung: Für die durchzuführenden Fledermauskartierungen sind vorbereitende Tätigkeiten erforderlich
2) Geländearbeiten: Zur Anwendung der Untersuchungsmethoden gemäß Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenbau“
(LBV-SH 2020) ist eine erhöhte Anzahl an Geländeeinsätzen notwendig
3) Kartierung Fledermäuse: Folgende Untersuchungsmethoden werden nach den Vorgaben der Arbeitshilfe „Fledermäuse
und Straßenbau“ (LBV-SH 2020) angewandt: Flugrouten, Jagdgebiet, Quartiere, detektorgestützte Geländebegehungen,
Netzfänge
4) Auswertung Untersuchungsergebnisse
5) Dokumentation: Untersuchungsergebnisse werden in Bericht und Plan dargestellt
Der Nachtrag wurde erforderlich, da im Leistungsverzeichnis des Hauptauftrags für die faunistischen Kartierungen für die PFA1.1-3 der FBQ für die Gruppe Fledermäuse nur ein kleiner Teil der gemäß der aktuellen der Arbeitshilfe „Fledermäuse undStraßenbau“ (LBV-SH 2020) erforderlichen Leistungen aufgeführt ist. Weiterhin weichen die bundesweiten (Albrecht et al. 2014)von den in Schleswig-Holstein einschlägigen Methodenvorgaben ab.Daher wurde neben der Kartierung der Baumhöhlen und -spalten sowie relevanten Strukturen an Gebäuden auch die Erstellungeines weiteren, an SH angepassten Kartierkonzepts erstellt. Die dem Nachtragsangebot zugrunde gelegtenFledermausuntersuchungen sind eng an die Vorgaben der Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenbau“ (LBV-SH 2020) angelehnt.Da es sich bei dem Vorhaben um den Aus- bzw. Neubau einer Eisenbahntrasse handelt, wird in Teilen von der Arbeitshilfeabgewichen, da diese sich vornehmlich auf Straßenbauvorhaben bezieht. Eine Gefährdung von Fle