Neubau Zentrale GrS Staufenberg Gewerk Schreiner (Wandverkleidungen) Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-761-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrale GrS Staufenberg Gewerk Schreiner (Wandverkleidungen)
Neubau Zentrale Grundschule Staufenberg
Lieferung und Verlegen von Boden- und Wandfliesen am Neubau der Grundschule im Ratsweg 1, 35460 Staufenberg.
Grundschule Staufenberg Ratsweg 1 35460 Staufenberg
Die Baumaßnahme beinhaltet die Herstellung, Lieferung und Montage von Wandverkleidungen, Verkleidungen von gebäudetechnischen Anlagen, Fensterbänken und Einbaumöbeln für den Neubau der Schule in der Ortslage Staufenberg in der Nähe eines Wohngebietes.
Herstellung, Lieferung und Montage von ca. 830 m2 Wandverkleidung mit 19 mm Fichte 3-Schicht-Verbundplatten auf Gipskartonwände.
Herstellung, Lieferung und Montage von ca. 60 St Verkleidungen von gebäudetechnischen Anlagen.
Herstellung, Lieferung und Montage von ca. 170 m Fensterbänken aus Fichte 3-Schicht-Verbundplatten.
Herstellung, Lieferung und Montage von 3 Küchen.
Herstellung, Lieferung und Montage von Einbaumöbeln (Schränke, Bänke, Garderoben, Ranzenfächer, Regale)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Voit GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Au in der Hallertau
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 84072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YW7NRXS72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]