Neubau ESTW-A Deggendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60430
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ESTW-A Deggendorf
Neubau ESTW-A Deggendorf
Deggendorf
Neubau ESTW-A Deggendorf
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU:
Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrag 5. Zulässig gemäß SektVO,
§13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund
des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt
werden kann."). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Erstellung von ESTW-A. ESTW-A
(ausgelagerte Stellrechner) sind Erweiterungen von bestehenden ESTW-UZ (Unterzentralen) bzw.
ESTW-Z (Zentralen). Diese können nur durch den Ersteller der bestehenden UZ bzw. Z realisiert werden,
u.a. wegen der gemeinsamen Nutzung von Hard- und Software. Des Weiteren sind EBA-Zulassungen für die Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).
Einzelzulassungen nur für ESTW-A werden nicht erteilt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau ESTW-A Deggendorf
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.