Lieferung von Antigenschnelltests Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2022-00021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigenschnelltests
Lieferung von Antigenschnelltests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum direkten Erregernachweis des Corona Virus SARS-CoV2
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von Antigen Schnelltest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV2
Letzter Tag für Bieterfragen ist der 22.12.2022 12 Uhr. Die Vergabestelle behält sich vor später eingegangene Bieterfragen noch zu beantworten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu Datei "Anforderung an die Eignung final 20-2022-00021":
Buchstabe A) Erklärung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
Buchstabe E) Erklärung zu den Ausschlußgründen nach den §§ 123 - 125 GWB;
Buchstabe F) Eigenerklärung zum Eintrag ins Berufs- und Handelsregister
Siehe hierzu Datei "Anforderung an die Eignung final 20-2022-00021":
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend)
Buchstabe G):
1. Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Angaben zum Umsatz für Leistungen, die dem Tätigkeitsbereich des Auftrags entsprechen, in den letzten drei Geschäftsjahren (Bei der Prüfung des Jahresumsatzes legt der Auftraggeber § 45 Abs. 2 und 3 VgV zu Grunde.)
Siehe hierzu Datei "Anforderung an die Eignung final 20-2022-00021":
Buchstabe B) Unterauftragnehmer (falls zutreffend);
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe H):
-Eigenerklärung: § 3 Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)
-Referenzen:
Abgabe von mindestens einer geeigneten Referenz über bereits abgeschlossene vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch den Auftraggeber nachprüfbar ist.
Als vergleichbar gelten Aufträge, die sich auf vergleichbare Medizinprodukte in vergleichbarem Umfang/Anzahl beziehen.
Nach Auftragserteilung soll die Lieferung mängelfrei und vollständig, frei Verwendungsstelle erfolgen. Teillieferungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Es handelt sich um eine Einmal -Anlieferung an eine Anlieferungsstelle,, Teillieferungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat jede Bestellung einzeln zu verpacken und zu beschriften.
Der genaue Liefertermin ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Lieferverzögerungen müssen vom Auftragnehmer unverzüglich per E-Mail unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Liefertermins gemeldet werden. Teillieferungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Bei Falschlieferung hat der Auftragnehmer einen Umtausch innerhalb von 4 Arbeitstagen vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).