Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33039
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Ziel der Maßnahme ist die Engpassauflösung und Entmischung der Verkehrsströme durch die Beseitigung des zweigleisigen Engpasses zwischen Heidelberg Hbf und dem Zusammenlauf der beiden zweigleisigen Strecken 3601 (Darmstadt - Heidelberg) und 4000 (Mannheim – Heidelberg-(Konstanz)). Daher soll dieser rd. 3 km lange Abschnitt viergleisig ausgebaut werden, indem die beiden Gleise der Strecke 3601 verlängert werden.
Ferner soll zur kreuzungsfreien Vorsortierung der Verkehre das Richtungsgleis 3601 (Darmstadt – Heidelberg) unter oder über die Strecke 4000 (Mannheim – Heidelberg) geführt werden. Dabei soll sich die Streckenführung an der bestehenden Lage der Strecke 4000 orientieren und die parallele Trasse der stillgelegten Strecke 4002 mitnutzen, die südlich verläuft.
Außerdem sind in Heidelberg Hbf größere Spurplanumbauten erforderlich, um die Viergleisigkeit anzubinden und den neuen Anforderungen aufgrund der Vorsortierung der Verkehre gerecht zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Ziel der Maßnahme ist die Engpassauflösung und Entmischung der Verkehrsströme durch die Beseitigung des zweigleisigen Engpasses zwischen Heidelberg Hbf und dem Zusammenlauf der beiden zweigleisigen Strecken 3601 (Darmstadt - Heidelberg) und 4000 (Mannheim – Heidelberg-(Konstanz)). Daher soll dieser rd. 3 km lange Abschnitt viergleisig ausgebaut werden, indem die beiden Gleise der Strecke 3601 verlängert werden.
Ferner soll zur kreuzungsfreien Vorsortierung der Verkehre das Richtungsgleis 3601 (Darmstadt – Heidelberg) unter oder über die Strecke 4000 (Mannheim – Heidelberg) geführt werden. Dabei soll sich die Streckenführung an der bestehenden Lage der Strecke 4000 orientieren und die parallele Trasse der stillgelegten Strecke 4002 mitnutzen, die südlich verläuft.
Außerdem sind in Heidelberg Hbf größere Spurplanumbauten erforderlich, um die Viergleisigkeit anzubinden und den neuen Anforderungen aufgrund der Vorsortierung der Verkehre gerecht zu werden.
LÄA 19 Die mit einem gesonderten Nachtrag eingereichte Überarbeitung des BIM-Bestandsmodells ist im Bezug auf das Fachmodelle
LST aufwändiger (Erstellung der LST Datenbank) als im ursprünglichen Nachtrag kalkuliert. Zudem verlängert sich die
Bearbeitungsdauer aufgrund verzögerte Übergabe von Vermessungsdaten.
Der AN erbringt die Leistungen zur Überarbeitung des Bestandsmodells bereits. Daher ist eine Vergabe an einen anderen AN technisch nicht sinnvoll, da die Leistung innerhalb des Fachmodells LST technsich nicht abgerenzbar ist. Ebenso kann die Verlängerung der Vertragslaufzeit des in a) angesprochenen gesonderten Nachtrages durch die verzögerte Übergabe der
Vermessungsdaten nicht von einem Dritten erbracht werden. Selbst bei Vergabe an einen Dritten müsste das Arbeitsergebnis des Dritten an den Generalplaner zurückübergeben werden, so dass hier aufgrund der neuen Schnittstelle auch ein vergütungswürdiger Mehraufwand beim Generalplaner entstehen würde.