Kauf und Wartung eines Rasterelektronenmikroskops
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Wartung eines Rasterelektronenmikroskops
Kauf und Wartung eines Rasterelektronenmikroskops
Max-Planck-Institut für Hirnforschung
Max-von-Laue-Straße 4
60438 Frankfurt/Main
Rasterelektronenmikroskop mit 91 parallelen Elektronenstrahlen für einen Datendurchsatz von 20 - 40 Terabyte/Tag, muss für zentimetergroße Gewebsproben geeignet sein; Anforderung an eine hohe optische Qualität mit mindestens 300 Mega-Voxel pro Sekunde
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es handelt sich hier um die Beschaffung und Wartung eines Rasterelektronenmikroskops mit 91 parallelen Elektronenstrahlen. Lediglich der Auftragnehmer kann derzeit eine verzerrungsfreie Abbildung eines großen Sichtfeldes mit einer hohen optischen Qualität bei einer Verweildauer von maximal 50 Nanosekunden bei vier Nanometern Auflösung sicherstellen. Es wird ein Bildgebungsdurchsatz von mindestens 300 Mega-Voxel/Sekunde benötigt. Dazu wird sich verschiedener technischer Lösungen bedient, die patentgeschützt und nicht unterlizensiert sind. Aus diesem Grund ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) 2 lit. c VgV ohne vorherige Veröffentlichung rechtmäßig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rasterelektronenmikroskop
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).