VE0106.2 Küchentechnik Piers Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0697-22FAS
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 225-646538)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0106.2 Küchentechnik Piers
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Küchentechnik einschließlich Küchen-Systemboden und Küchen-Lüftungsdecke
Küchentechnische Einrichtung einer Kantine bestehend aus:
Edelstahlmöbeln; Kochgeräten; Speisenausgaben; Spültechnik; Fertigkühlzellen einschließlich der kältetechnischen Anlagen; Lüftungsdecken in Küche und Spülküche; Systemfußboden in Küche und Spülküche ab Rohdecke bis Kunstharz-Oberbelag gemäß DIN 18 534 einschließlich Bodenrinnen und Bodeneinläufe sowie erforderlicher Rohrdurchführungen;
Weitere Angaben unter II.2.4
Weitere Angaben unter II.2.4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
3. Phase - Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur
diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des
Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines
ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen.
Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen
dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemienschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise
zu reduzieren.
Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten
verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer
Angebote zu erteilen.
3. Phase - Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details siehe AzIB.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.