Funkstreifenwagen BAB SZ 131 neuer RV Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0049
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Funkstreifenwagen BAB SZ 131 neuer RV
Beschaffung von Funkstreifenwagen-Autobahn SZ 131 neuer RV
Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden
Gesamtmenge 80 Fahrzeuge
Festmenge 50
optionale Menge 30
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck).
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
- Eigenerklärung zu Gütesicherungsmaßnahmen/
Qualitätssicherungssysteme
- Gewerbliche Schutzrechte
- Eigenerklärung Firmenprofil
- Eigenerklärung gemäß § 123 GWB (beigefügter Vordruck)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und
zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die
bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen
im
EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU- Ausland
erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus
der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
einem Prozent der Nettoauftragssume vom Auftragnehmer zu
zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagentscheidung gezogen,
behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber
veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf der Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.