ESTW Flörsheim, Planungsleistungen Beseitigung Bahnübergang Posten 35 im Bahnhofsbereich Mainz-Kastel, Strecke 3603 km 33,375: LOS 1 Planung Ausrüstungstechnik und EEA; LOS 2 Planung BÜ und PU Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52704
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Planungsleistungen Beseitigung Bahnübergang Posten 35 im Bahnhofsbereich Mainz-Kastel, Strecke 3603 km 33,375: LOS 1 Planung Ausrüstungstechnik und EEA; LOS 2 Planung BÜ und PU
Los 2 Planung BÜ und PU:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung Tragwerksplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Planung BÜ und PU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flörsheim
Los 2 Planung BÜ und PU:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung Tragwerksplanung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Nach Abnahme der Vorplanung für das Projekt ESTW Flörsheim, sind für die BÜ Beseitigung am Bf Mainz-Kastel zwei zusätzliche Zugangsvarianten in Personenunterführung und- Überführung zu erarbeiten, die in der ursprünglichen Beauftragung nicht enthalten sind. Auf Wunsch der Stadt Wiesbaden sind die zusätzlichen Varianten zu bewerten und planerisch darzustellen um eine bessere Entscheidungshilfe für die Variantenentscheidung zu erhalten. Diese Leistung möchte der AN als zusätzliche Leistung geltend machen.
Der AN hat hat bereits die Vorplanung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen in die Vorplanung einarbeiten zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.