Projekt BfEE 22-03 Gutachten Monitoring Referenznummer der Bekanntmachung: Referat Z23 / Projekt BfEE 22-03
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 223-641002)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt BfEE 22-03 Gutachten Monitoring
Die Bundesregierung berichtet in verschiedenen Kontexten über den Stand der Erreichung nationaler und europäischer Energieeffizienzziele und benennt die Einsparbeträge der jeweiligen Maßnahmen. Dazu zählen die Berichte zur Energiewende im Rahmen des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“, die europäischen Berichtspflichten sowie das Monitoring des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE).
Das hier ausgeschriebene Vorhaben zielt auf die Abschätzung der Einsparwirkung von Energie-effizienzmaßnahmen (ex-ante Abschätzung) sowie die Kontrolle der tatsächlichen Einsparwirkungen der Maßnahmen (ex-post Monitoring) im jeweiligen Berichtsjahr ab.
Darüber hinaus sollen in dem Projekt eigene Effizienzmaßnahmen erarbeitet werden und eine digitale Plattform zur Erhebung der Einsparwerte implementiert werden, die es erlauben soll, verschiedene Berichtspflichten auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Energie und des Klimaschutzes zu harmonisieren.
Zusätzlich soll eine Methodik erarbeitet und ein Tool entwickelt werden, welche es erlauben, die durch Energieeffizienzverbesserungen vermiedenen THG-Emissionen zu bestimmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Bundesregierung berichtet in verschiedenen Kontexten über den Stand der Erreichung nationaler und europäischer Energieeffizienzziele und benennt die Einsparbeträge der jeweiligen Maßnahmen. Dazu zählen die Berichte zur Energiewende im Rahmen des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“, die europäischen Berichtspflichten sowie das Monitoring des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE).
Das hier ausgeschriebene Vorhaben zielt auf die Abschätzung der Einsparwirkung von Energie-effizienzmaßnahmen (ex-ante Abschätzung) sowie die Kontrolle der tatsächlichen Einsparwirkungen der Maßnahmen (ex-post Monitoring) im jeweiligen Berichtsjahr ab.
Darüber hinaus sollen in dem Projekt eigene Effizienzmaßnahmen erarbeitet werden und eine digitale Plattform zur Erhebung der Einsparwerte implementiert werden, die es erlauben soll, verschiedene Berichtspflichten auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Energie und des Klimaschutzes zu harmonisieren.
Zusätzlich soll eine Methodik erarbeitet und ein Tool entwickelt werden, welche es erlauben, die durch Energieeffizienzverbesserungen vermiedenen THG-Emissionen zu bestimmen.
Die Bundesregierung berichtet in verschiedenen Kontexten über den Stand der Erreichung nationaler und europäischer Energieeffizienzziele und benennt die Einsparbeträge der jeweiligen Maßnahmen. Dazu zählen die Berichte zur Energiewende im Rahmen des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“, die europäischen Berichtspflichten sowie das Monitoring des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE).
Das hier ausgeschriebene Vorhaben zielt auf die Abschätzung der Einsparwirkung von Energieeffizienzmaßnahmen (ex-ante Abschätzung) sowie die Kontrolle der tatsächlichen Einsparwirkungen der Maßnahmen (ex-post Monitoring) im jeweiligen Berichtsjahr ab.
Darüber hinaus sollen in dem Projekt eigene Effizienzmaßnahmen erarbeitet werden und eine digitale Plattform zur Erhebung der Einsparwerte implementiert werden, die es erlauben soll, verschiedene Berichtspflichten auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Energie und des Klimaschutzes zu harmonisieren.
Zusätzlich soll eine Methodik erarbeitet und ein Tool entwickelt werden, welche es erlauben, die durch Energieeffizienzverbesserungen vermiedenen THG-Emissionen zu bestimmen.
Das Vorhaben soll in einem ersten Schritt die Abschätzungen bestehender Maßnahmen aktualisieren (AP 1.1) und daran anschließend eine Abschätzung der Energieeinsparungen von bereits bestehenden Maßnahmen durchführen. Anschließend daran sollen in AP 1.2 Abschätzungen zu zukünftigen Maßnahmen für den Bereich Energieeffizienz bis 2030 geliefert werden. Das Paket soll auch erlauben, neue Maßnahmen zu bewerten und deren Einsparwirkung abzuschätzen (AP 1.2).
Des Weiteren sollen aufbauend auf dem bisherigen NAPE-Monitoring die vorhandenen Maßnahmen-Templates für eine standardisierte jährliche Datenerfassung aller Effizienzmaßnahmen (vereinfacht und vertieft) verbessert werden (Arbeitspaket 2), z.B. durch eine verbesserte Methodenerläuterung oder technische Hinweise zur einheitlichen Erfassung der Indikatoren durch die Programmverantwortlichen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Vorarbeiten umgesetzt werden, um eine digitale Datenerfassungsplattform zu errichten, die es erlaubt, verschiedene Berichtsformate zu harmonisieren. Hierbei sollen die in den Maßnahmen-Templates abgefragten Indikatoren in die online Plattform übertragen werden. Daneben sollen mit dieser Plattform weitere Berichtspflichten, die aus der Klimaschutzgesetzgebung resultieren, mit abgedeckt werden.
In einem dritten Arbeitspaket soll das eigentliche Monitoring mit jährlichen Überprüfungen und Abgleichen mit den erwarteten Energieeinsparungen der Maßnahmen bis 2030 erfolgen. Hier soll analysiert werden, welche Einsparungen durch die Maßnahmen in der Vergangenheit erreicht wurden (Ist-Stände, Arbeitspaket 3.1) und ob auf dieser Grundlage die Maßnahmen die jeweils gesetzten Zielindikatoren für 2030 erreichen können. Zudem sollen die Ursachen für potenzielle Zielabweichungen (Arbeitspaket 3.2) identifiziert werden.
Im vierten Arbeitspaket des Projekts sollen ergänzende und konzeptionell neuartige Energieeffizienzmaßnahmen erarbeitet werden. Hierzu stimmen sich Auftraggeber und Auftragnehmer eng ab.
In einem fünften Arbeitspaket soll der Fragestellung nachgegangen werden, wie viele THG-Emissionen durch Verbesserung der Energieeffizienz vermieden wurden. Hierzu soll durch den Auftragnehmenden eine Methodik entwickelt werden, die es erlaubt, diese Einsparungen zu quantifizieren.
Insgesamt soll mit diesem Projekt „Wirkungsabschätzung und Monitoring von deutschen Energieeffizienzmaßnahmen sowie Entwicklung neuer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz “der bestehende Rahmen für das Monitoring weiterentwickelt werden, um weiterhin auf belastbare Art und Weise abzuschätzen bzw. zu quantifizieren, welchen Beitrag die bereits laufenden (sowie geplanten neuen) Maßnahmen bis heute geleistet haben und ob ihre Zielindikatoren zukünftig erreicht werden können. Bei diesem Projekt soll für alle Arbeitspakete auf bestehende Prozesse und Evaluationsergebnisse aufgebaut und diese in ein einheitliches System überführt werden. Der Auftraggebende soll am Ende des Projekts in der Lage sein, das vom Auftragnehmenden entwickelte Konzept/Methodik eigenständig weiterzuführen. Ein belastbares Monitoring und die kontinuierliche Überprüfung der Erreichbarkeit der Zielindikatoren ist entscheidend, um die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele bis zum Jahr 2030 sicherstellen zu können.
Das Vorhaben soll in einem ersten Schritt die Abschätzungen bestehender Maßnahmen aktualisieren (AP 1.1) und daran anschließend eine Abschätzung der Energieeinsparungen von bereits bestehenden Maßnahmen durchführen. Anschließend daran sollen in AP 1.2 Abschätzungen zu zukünftigen Maßnahmen für den Bereich Energieeffizienz bis 2030 geliefert werden. Das Paket soll auch erlauben, neue Maßnahmen zu bewerten und deren Einsparwirkung abzuschätzen (AP 1.2).
Des Weiteren sollen aufbauend auf dem bisherigen NAPE-Monitoring die vorhandenen Maßnahmen-Templates für eine standardisierte jährliche Datenerfassung aller Effizienzmaßnahmen (vereinfacht und vertieft) verbessert werden (Arbeitspaket 2), z.B. durch eine verbesserte Methodenerläuterung oder technische Hinweise zur einheitlichen Erfassung der Indikatoren durch die Programmverantwortlichen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Vorarbeiten umgesetzt werden, um eine digitale Datenerfassungsplattform zu errichten, die es erlaubt, verschiedene Berichtsformate zu harmonisieren. Hierbei sollen die in den Maßnahmen-Templates abgefragten Indikatoren in die online Plattform übertragen werden. Daneben sollen mit dieser Plattform weitere Berichtspflichten, die aus der Klimaschutzgesetzgebung resultieren, mit abgedeckt werden.
In einem dritten Arbeitspaket soll das eigentliche Monitoring mit jährlichen Überprüfungen und Abgleichen mit den erwarteten Energieeinsparungen der Maßnahmen bis 2030 erfolgen. Hier soll analysiert werden, welche Einsparungen durch die Maßnahmen in der Vergangenheit erreicht wurden (Ist-Stände, Arbeitspaket 3.1) und ob auf dieser Grundlage die Maßnahmen die jeweils gesetzten Zielindikatoren für 2030 erreichen können. Zudem sollen die Ursachen für potenzielle Zielabweichungen (Arbeitspaket 3.2) identifiziert werden.
Im vierten Arbeitspaket des Projekts sollen ergänzende und konzeptionell neuartige Energieeffizienzmaßnahmen erarbeitet werden. Hierzu stimmen sich Auftraggeber und
Auftragnehmer eng ab.
In einem fünften Arbeitspaket soll der Fragestellung nachgegangen werden, wie viele THG-Emissionen durch Verbesserung der Energieeffizienz vermieden wurden. Hierzu soll durch den Auftragnehmenden eine Methodik entwickelt werden, die es erlaubt, diese Einsparungen zu quantifizieren.
Insgesamt soll mit diesem Projekt „Wirkungsabschätzung und Monitoring von deutschen Energieeffizienzmaßnahmen sowie Entwicklung neuer Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz “der bestehende Rahmen für das Monitoring weiterentwickelt werden, um weiterhin auf belastbare Art und Weise abzuschätzen bzw. zu quantifizieren, welchen Beitrag die bereits laufenden (sowie geplanten neuen) Maßnahmen bis heute geleistet haben und ob ihre Zielindikatoren zukünftig erreicht werden können. Bei diesem Projekt soll für alle Arbeitspakete auf bestehende Prozesse und Evaluationsergebnisse aufgebaut und diese in ein einheitliches System überführt werden. Der Auftraggebende soll am Ende des Projekts in der Lage sein, das vom Auftragnehmenden entwickelte Konzept/Methodik eigenständig weiterzuführen. Ein belastbares Monitoring und die kontinuierliche Überprüfung der Erreichbarkeit der Zielindikatoren ist entscheidend, um die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele bis zum Jahr 2030 sicherstellen zu können.
- Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und d. Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung d. Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen
- Darstellung des/r Unterauftragnehmer/s (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und d. Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung d. Konzernverbundenheit/- angehörigkeit mit anderen Unternehmen, Mindestanforderung.
- Rein informatorisch: Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und d. Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen,
Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung d. Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen
Zu II.1.2.1: Umsatz in der für den Auftrag relevanten Unternehmenssparte in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils über 500.000 €.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit um sicherzustellen, dass der Bewerber sowie ggf. sein/e Unterauftragsnehmer die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zur Durchführung des Auftrags haben.
II.1.2.1 - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie ggf. des/r Unterauftragnehmer/s jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
II.1.2.2: Nachweis über Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungswert von mindestens 500.000 € (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung)
Mindestanforderung:
Zu II.1.2.1: Umsatz in der für den Auftrag relevanten Unternehmenssparte in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils über 500.000 €.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit um sicherzustellen, dass der Bewerber sowie ggf. sein/e Unterauftragsnehmer die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zur Durchführung des Auftrags haben.
II.1.2.1 - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie im Falle der Eignungsleihe ggf. des/r Unterauftragnehmer/s jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
II.1.2.2: Nachweis über Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungswert von mindestens 500.000 € (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung)
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie ggf. seines/er Unterauftragsnehmer/s um sicherzustellen, dass die Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Da es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt, wird die berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen auch an Hand ihrer Fachkunde, Erfahrung und Verlässlichkeit beurteilt.
- Angabe: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
Angaben zu Referenzprojekt
o Bezeichnung,
o Kunde / Kundin,
o Projektzeitraum
o Benennung einer Kontaktperson
o Kurzbeschreibung
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem angegebenen Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
Sollte der Vergabestelle daraufhin die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden können, wenn sie sich bei der Erteilung von Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie ggf. seines/er Unterauftragsnehmer/s um sicherzustellen, dass die Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Da es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt, wird die berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen auch an Hand ihrer Fachkunde, Erfahrung und Verlässlichkeit beurteilt.
- Angabe: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
- Es müssen mindestens drei wertungsfähige Referenz eingereicht werden. Wertungsfähig sind nur Referenzen, die die folgenden Angaben enthalten:
o Bezeichnung,
o Kunde / Kundin,
o Projektzeitraum
o Benennung einer Kontaktperson
o Kurzbeschreibung, aus der sich die Einhaltung der folgenden Mindestanforderungen ergibt
Für das Referenzprojekt müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllt sein:
o Das Referenzprojekt hatte eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.
o Das Referenzprojekt beinhaltete eine Ausarbeitung
o Das Vertragsende des Referenzprojekts ist nicht älter als 5 Jahre, gerechnet ab dem
Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung dieses Vergabeverfahrens.
o Das Referenzprojekt muss mindestens 150 Beratertage beinhalten
o Gegenstand des Referenzprojektes sind Beratungsleistungen bei welchen die Anwendung der Rechtsnormen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) und der Governance-Verordnung der Europäischen Union eine zentrale Rolle gespielt hat, haben.
Zur Prüfung der o.g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
o Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen Anlage 2
o Versicherungsnachweis oder eine schriftliche Erklärung des Versichernden, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung
abzuschließen
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem angegebenen Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen im
Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
Sollte der Vergabestelle daraufhin die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden können, wenn sie sich bei der Erteilung von Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.