Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von Standard-, Weichen- und Konstruktionsschienen in die Konsignationslager Weichenwerk Witten und das Schwellenwerk Schwandorf mit Außenlager Königsborn Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63098
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von Standard-, Weichen- und Konstruktionsschienen in die Konsignationslager Weichenwerk Witten und das Schwellenwerk Schwandorf mit Außenlager Königsborn
Der Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung umfasst die Herstellung von Standard-, Weichen- und Konstruktionsschienen (Zungen-, Vollschienen und Radlenker) und die Lieferung per Bahn oder LKW zur Weiterverarbeitung in die Konsignationslager Weichenwerk Witten, Schwellenwerk Schwandorf mit Außenlager Königsborn.
Lose 1.1 und 2.1 (Loskombination A)
Lose 1.1, 1.2, 1.3, 2.1, 2.2 und 2.3 (Gesamtlosvergabe, Loskombination B)
Die Bieter dürfen auf ein, mehrere oder alle Lose bieten. Es können Nachlässe für die vorbehaltenen Kombinationsmöglichkeiten geboten werden.
Los 1.1: Konsignationslager für Standardschienen für das Weichenwerk Witten
Witten
Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung von Standardschienen in den Stahlsorten R260 in den Profilen 60E2, 54E4 und 49E5 BY und der Stahlsorte R350HT in den Profilen 60E2, 54E4 und 49E5 BY) sowie die Lieferung per Bahn oder LKW zur Weiterverarbeitung in das Konsignationslager Weichenwerk Witten.
Los 1.2: Konsignationslager für Konstruktionsschienen (Vollschienen, Weichenschienen und Zungenschienen) für das Weichenwerk Witten
Witten
Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung von Weichen- und Konstruktionsschienen in den nachfolgend genannten Stahlsorten und Profilen: Weichenschiene 60 E2A1 R350 HT, Vollschiene 60 E1F1 R260, Vollschiene 54 E4F1 R260, Vollschiene 49 E5F1 R260, Vollschiene 60 E2F1, Vollschiene 54 E4F1 R350HT, Vollschiene 60 E1F1 R350HT, Zungenschiene 54 E4A2 R260, Zungenschiene 54 E4A2 R350 HT und die Lieferung per Bahn oder LKW zur Weiterverarbeitung in das Konsignationslager Weichenwerk Witten.
Los 1.3: Konsignationslager für Konstruktionsschienen (Radlenker) für das Weichenwerk Witten
Witten
Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung von Konstruktionsschienen in den nachfolgendgenannten Stahlsorten und Profilen: Radlenkerprofil 33 C1 R320 Cr, Radlenkerprofil 48 C1 R320 Cr, Radlenkerprofil 36 C1 R320 Cr und die Lieferung per Bahn oder LKW zur Weiterverarbeitung in das Konsignationslager Weichenwerk Witten.
Los 2.1: Konsignationslager für Standardschienen für das Schwellenwerk Schwandorf mit Außenlager Königsborn
Schwandorf
Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung von Standardschienen in den nachfolgend genannten Stahlsorten und Profilen:
60E2, 54E4 und 49E5 BY in der Stahlsorte R260 sowie 60E2 und 54E4 in der Stahlsorte R350HT
und die Lieferung per Bahn oder LKW in das Konsignationslager Schwandorf mit Außenlager Königsborn.
Los 2.2: Konsignationslager für Weichenschienen für das Schwellenwerk Schwandorf mit Außenlager Königsborn
Schwandorf
Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung von Weichenschienen in den nachfolgend genannten Stahlsorten und Profil:
60 E2A1 in der Stahlsorte R260 sowie 60 E2A1 in der Stahlsorte R350 HT und die Lieferung per Bahn oder LKW in das Konsignationslager Schwandorf mit Außenlager Königsborn.
Los 2.3: Konsignationslager für Konstruktionsschienen (Radlenker) für das Schwellenwerk Schwandorf mit Außenlager Königsborn
Schwandorf
Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung von Konstruktionsschienen in den nachfolgend genannten Stahlsorten und Profilen: Radlenker-Profil 33C1 R320 Cr und die Lieferung per Bahn oder LKW zur Weiterverarbeitung in das Konsignationslager Schwandorf mit Außenlager Königsborn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister,
Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) - (Vordruck wird unterhttp://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 22FEI63098 bereitgestellt) oder:
--- Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
--- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
--- Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
--- Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
--- Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
--- Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
--- Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
--- Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
--- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
--- Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
--- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
--- Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
--- Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
--- Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
--- Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.
--- Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält.
--- Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
--- Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 22FEI62619 bereitgestellt) oder:
--- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
--- Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
--- Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
--- Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
--- Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angaben zur technischen Ausstattung:
Die Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
--- Technologische Möglichkeit, mindestens 60m lange Schienen am Stück zu walzen
--- Angabe und Nachweis, dass für Produkttypen des LV bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt. Gleisschienen, Weichenschienen und Konstruktionsschienen (DBS 918254-1, -2, -3)
--- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
--- Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen: Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach §7aAEG (Vorlage der Bescheinigung)
Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen.
--- Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind
--- Erklärung, dass eine Zulassung nach GüKG vorliegt (im Falle der Durchführung von LKW Transporten).
Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder 30 Tage netto.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlich Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaften zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrages zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
--- Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
--- Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz);
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz);
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung
anwendbar sind wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
--- Das Unternehmen erklärt dass die Verpflichtung aus vorgenannter Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird
▪ Bei Nachunternehmereinsatz:
Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten in Bezug auf die unter III.1.3 (technische Leistungsfähigkeit) der in der Bekanntmachung genannten Kriterien beabsichtigt, Nachunternehmer (NU) einzusetzen:
--- Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s);
--- Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3 der Veröffentlichung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
--- Für den Fall, dass der Bieter die Herstellung der Schienen nicht selbst durchführt: Nachweis der Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ) des NU
• Für den Fall, dass der Bieter Transportleistungen nicht selbst durchführt:
Transporte per Bahn:
- Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt
- Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind
Transporte per LKW:
- Erklärung, dass eine Zulassung nach GüKG vorliegt
Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. §47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nur die unter III.1.1. bis III.1.3. und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.