Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in den Amtsgerichten Königstein Burgweg Gerichtsstraße Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0343
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in den Amtsgerichten Königstein Burgweg Gerichtsstraße
Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen
Amtsgericht Königstein: Burgweg 9 und Gerichtstr. 2; 61462 Königstein
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung in dem Objekt: Amtsgericht Königstein: Burgweg 9; Gerichtstr. 2; 61462 Königstein mit einer Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 437.000 m² (Jahresreinigungsfläche Vollreinigung ca. 169.000 m² / Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung ca. 268.000 m²) in Zuständigkeit für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Mitte in Gießen.
Zum weiteren Leistungsumfang gehören optionale Sonderreinigungen sowie das Shampoonieren und Sprühextrahieren von Sauberlaufmatten. Zudem sind dem AG fehlende Verbrauchsmaterialen zu melden und nach dessen Bestellung vor Ort entgegenzunehmen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.04.2023. Der Vertrag wird
zunächst für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen.
Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung um je ein
Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen,
Nachweis der Sozialversicherung und
Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere
Jugendarbeitsschutzgesetz).
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft
und Haftpflichtversicherung.
- Erklärung Eigung
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
• Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
-Erklärung Sanktionen Russland
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die
nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung
abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über
die Vergabeplattform des Landes Hessen
(www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe
elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB
zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur
nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die
Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots
ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes
Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die
Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort
bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu
übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum
Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der
Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur
Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der
AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP
durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und
bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen
Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage
stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]