Offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Oberhessen 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: LGO 2027
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nidda-Bad Salzhausen
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://oberhessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Oberhessen 2027
Mit dem Zuschlag für die 8. hessische Landesgartenschau an die Region Oberhessen wird ein bisher bei Hessischen Landesgartenschauen neuer Weg beschritten.
11 Kommunen in der östlichen Wetterau und den südlichen Ausläufern des Vogelsbergs haben sich zusammengeschlossen um eine dezentrale Veranstaltung in einer ganzem Region als Gartenschau unter dem Motto
„Wir sind Garten“ durchzuführen.
Neben vielen kleineren Aktivitäten und örtlich bezogenen Veranstaltungsorten sind 4 Kernbereiche als zentrale Flächen für die Landesgartenschau
definiert worden.
Hier sollen das Ankommen in der Region, Ausstellungsflächen und zentrale Veranstaltungen stattfinden:
• Stadtpark Büdingen
• Schlosspark Gedern
• Kurpark Bad Salzhausen
• Zukunftspark Echzell
Für jeden dieser Standorte soll nun in einem landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb ein überzeugendes freiraumplanerisches Konzept gefunden werden, das sowohl die Eigenheiten des jeweiligen Standortes als auch die übergeordneten Gemeinsamkeiten herausarbeiten kann.
Zudem wird eine übergeordnete Gestaltungsidee gesucht, auf deren
Grundlage die 11 Kommunen eine erkennbare gemeinsame Identifikation erhalten können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Landschaftsarchitekt:innen
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
• Gesamtkonzept Freiraum
• Nutzungsqualität und Atmosphäre
• Funktionalität aller Freiräume und Verkehrsbeziehungen
• Gestalterische Qualität
• Ökologie, Nachhaltigkeit und stadtklimatische Wirksamkeit
• Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes
• Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit auch hinsichtlich Herstellung und Unterhaltung
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.
Es wird eine Wettbewerbssumme von 255.000,00 € netto bereitgestellt.
Diese wird in vier Preisgruppen verteilt. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Das Preisgeld wird auf folgende Preisgruppen aufgeteilt:
Preisgruppe Büdingen: 80.000,00 €
(1 Preis: 40.000 € ; 2 Preis: 24.000 € ; 3 Preis: 16.000 € )
Preisgruppe Echzell: 55.000,00 €
(1 Preis: 27.000 € ; 2 Preis: 17.000 € ; 3 Preis: 11.000 € )
Preisgruppe Gedern: 65.000,00 €
(1 Preis: 32.000 € ; 2 Preis: 20.000 € ; 3 Preis: 15.000 € )
Preisgruppe Bad Salzhausen: 55.000,00 €
(1 Preis: 27.000 € ; 2 Preis: 17.000 € ; 3 Preis: 11.000 € )
Die Aufteilung der Preise innerhalb der Preisgruppe und eine Bildung zusätzlicher Gruppen ist dem Preisgericht durch einstimmigen Beschluss vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs werden entsprechend der Preisgruppenentscheidungen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preistragende mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit den ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit den ersten Preisträger:innen keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträger:innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der haushalterischen Finanzierung und Beschlussfassung städtischer Gremien, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragen.
Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - 5 nach HOAI 2013 §39 ff Freianlagen vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in zwei weiteren Stufen die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen.
Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.
Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers beim Anteil der realisierten Leistungen bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer kann aus einer stufenweisen Beauftragung keine Ansprüche auf Entschädigung, Erhöhung der Honorierung etc. geltend machen.
Erforderliche Nachweise im Verhandlungsverfahren
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einer in der EU zugelassenen Versicherungsgesellschaft (Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 €, für sonstige und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 €)
• mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken
• Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind
• Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht
• Benennung und Vorstellung des Projektleitenden und des stellvertretenden Projektleitenden mit Benennung deren beruflicher Qualifikation, Berufserfahrung und Erfahrung mit vergleichbaren Projekten
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2021 ersichtlich ist
Für die Auftragsverteilung sind folgende Zuschlagskriterien maßgeblich:
• Platzierung im Planungswettbewerb (1. Preis 100 %; 2. Preis 60 %; 3. Preis 20 %) 50 %
• Stellungnahme und Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 15 %
• Qualifikation Projektteam, Zeit- und Kostenmanagement, Herangehensweise/Zusammenarbeit 20 %
• Honorarangebot 15 %
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.