ESTW München-Milbertshofen/Freimann_Sicherungsleistungen zur Erbringung von vorbereitenden Planungen und Rückbau von Isolierstößen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62957
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW München-Milbertshofen/Freimann_Sicherungsleistungen zur Erbringung von vorbereitenden Planungen und Rückbau von Isolierstößen
Sicherungsleistungen zur Erbringung von vorbereitenden Planungen und der Durchführung des Rückbaus von Isolierstößen
ca. 2.540 h Sicherungsaufsicht
ca. 2.560 h Sicherungsposten
ca. 1.000 md Feste Absperrung vorhalten und betreiben
ca. 13 St Schutzhaltsignal (Sh2) auf- und abbauen
ca. 320 St Schutzhaltsignal (Sh2) umsetzen
ca. 360 ZSS Zulage Bahnerdungsberechtigter
ca. 360 ZSS Zulage Schaltantragssteller
80997 München
Sicherungsleistungen zur Erbringung von vorbereitenden Planungen und der Durchführung des Rückbaus von Isolierstößen
ca. 2.540 h Sicherungsaufsicht
ca. 2.560 h Sicherungsposten
ca. 1.000 md Feste Absperrung vorhalten und betreiben
ca. 13 St Schutzhaltsignal (Sh2) auf- und abbauen
ca. 320 St Schutzhaltsignal (Sh2) umsetzen
ca. 360 ZSS Zulage Bahnerdungsberechtigter
ca. 360 ZSS Zulage Schaltantragssteller
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- Erklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen, z..B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
2. Schüßler-Plan GmbH
3. Emch+Berger GmbH
4. Nickol & Partner AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations (PQ)-Verfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation#)
Die entspr. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären.
Bekanntg. der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der EU2022/S 206-589307 vom 25.10.2022.
Eine PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung mit automatischen/mobilen Warnsystemen“ schließt die PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung“ ein.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
- Zusätzlich folgende Mindestanforderungen der personellen und technischen Leistungsfähigkeit (entsprechend der neuen PQ ab 2023)
Leistungsfähigkeitsklasse II der neuen PQ ab 2023: Aufgrund der Änderung der Rahmenbedingungen für die Präqualifikation folgendes zu beachten:
Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe
entsprechen der Leistungsfähigkeitsklasse II der neuen PQ ab 2023) bestätigen/ nachzuweisen.
Mindestanforderungen:
- Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 30 Personale, davon 15 Sicherungsposten, 15 Sicherungsaufsichten, 10 ATWS-Bediener, 3 Planer,
- Technische Leistungsfähigkeit: 3 ATWS (mobiles Funkwarnsystem), 300 m feste Absperrung.
Als Nachweis ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Exceltabelle "Nachweis Kapazität Qualifikation
SbaD" zu verwenden und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.