Rahmenvereinbarung Rechtsdienstleistungen HMWEVW Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0399
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Rechtsdienstleistungen HMWEVW
Rahmenvereinbarung über Rechtsdienstleistungen im Aufsichtsbereich des HMWEVW als Hessische Börsenaufsichtsbehörde nach dem Börsengesetz einschließlich relevanter unionsrechtlicher Bestimmungen
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Der Auftragnehmer erbringt laufende Rechtsberatungsleistungen insbesondere auf den Gebieten des Börsenrechts, des Kapitalmarktrechts, des Wertpapierhandelsrechts und ggf. zu steuerrechtlichen Sachverhalten.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählen insbesondere folgende Leistungen:
- Rechtliche Unterstützung bei aufsichtlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit Transaktionen mit steuerlich motiviertem Hintergrund an hessischen Handelsplätzen bzw. unter Nutzung von Dienstleistungen und Infrastrukturen mit börsenaufsichtsrechtlicher Relevanz:
• Sichten, Auswerten und Bewerten von Informationen
• Bearbeitung materiell-rechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Transaktionen mit steuerlich motiviertem Hintergrund, die börsenrechtliche Relevanz haben und Beschreibung dieser, sowie deren Wirkweisen über Plattformen der Gruppe Deutsche Börse
• Prüfung bzw. Erarbeitung von Auskunftsersuchen, Vorlageersuchen oder sonstigen Informationsersuchen an unterschiedliche Adressaten
• Rechtliche Unterstützung zu Fragen zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
• Auswertung von Stellungnahmen und Einwendungen
• Beratung und Unterstützung des Auftraggebers im jeweiligen Vorgang, z.B. im Hinblick auf Weiterentwicklung bzw. Stärkung der Kontroll-, Aufsichts-, Überwachungsaufgaben der nach dem BörsG Beaufsichtigten
• Erarbeiten von Gutachten, Anhörungen, Verwaltungsakten, Entscheidungsvorbereitungen oder sonstigen Dokumenten bzw. rechtlich Unterstützung bei der Erstellung von Bescheiden oder den zugehörigen Anhörungen
• Erarbeiten von Hilfestellung oder Bewertungen bei Anfragen, Ersuchen oder Anträgen und Beschlüssen
• In Kenntnis setzen über aktuelle Entwicklungen zu obigen Themenbereichen, Vornahme rechtlicher Bewertungen neuer auch rechtlicher Entwicklungen
• Bearbeitung sonstiger materiell-rechtlicher Fragestellungen aus dem Börsenrecht einschließlich der Börsenregelwerke, Kapitalmarktrecht, Wertpapierhandelsrecht und relevanter Unionsnormen wie der zweiten europäische Finanzmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2014/65/EU; MiFID II), der Finanzmarktverordnung MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014), der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) 596/ 2014) und sonstiger auch internationaler Rechtsakte bzw. regulatorischer Anforderungen.
- Unterstützung bei verwaltungsrechtlichen Verfahren/Vorgängen gegen nach dem BörsG Beaufsichtigte oder hinsichtlich Leitungspersonen/Personen in Aufsichts- bzw. Kontrollgremien:
• Sichten, Auswerten und Bewerten von Informationen
• Identifizierung einschlägiger börsenrechtlicher Bestimmungen und Unterstützung/Bearbeitung diesbezüglicher materiell-rechtlicher Fragestellungen, z.B. mit der Frage der Zuverlässigkeitsprüfungen, der fachlichen Geeignetheit und möglichen aufsichtlichen Maßnahmen
• Prüfung bzw. Erarbeitung von Informationsersuchen
• Rechtliche Unterstützung zu Fragen zu Verschwiegenheitspflichten
• Erarbeiten von Gutachten, Anhörungen, Verwaltungsakten, Entscheidungsvorbereitungen oder sonstigen Dokumenten bzw. rechtlich Unterstützung bei der Erstellung von Bescheiden oder den zugehörigen Anhörungen
• Auswertung von Stellungnahmen und Einwendungen
• Beratung des Auftraggebers bei der Vorgehensweise in dem jeweiligen Verfahren
• Erarbeiten von Hilfestellung oder Bewertungen bei Anfragen, Ersuchen oder Anträgen und Beschlüssen
- Rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit Entscheidungen im Nachgang aufsichtlicher Verfahren/Vorgänge, Entscheidungen oder Anordnungen, z.B. bußgeldrechtliche Ahndung:
• Sichten, auswerten und bewerten von Informationen
• Erarbeiten von Gutachten, Anhörungen, Verwaltungsakten, Entscheidungsvorbereitungen oder sonstigen Dokumenten bzw. rechtliche Unterstützung bei der Erstellung von Bescheiden oder den zugehörigen Anhörungen
• Auswertung von Stellungnahmen und Einwendungen
• Beratung des Auftraggebers bei der weiteren Vorgehensweise
• Erarbeiten von Hilfestellung bei Anfragen, Ersuchen oder Anträgen und Beschlüssen
- Vollzugsüberwachung:
• Rechtliche Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung eventueller o.g. Bescheide oder Entscheidungen sowie ggf. in Bezug auf Anordnungen, Verwaltungsvollstreckung etc.
• Auswertung von Stellungnahmen und Einwendungen; Unterstützung bei/Verfassen von Entscheidungsvorschlägen, Bescheiden oder sonstigen Dokumenten
• Information des Auftraggebers über etwaige bevorstehende Rechtsänderungen sowie einschlägige Rechtsprechung, soweit notwendig und/oder zweckmäßig
• Erarbeiten von Hilfestellung oder Bewertungen bei Anfragen, Ersuchen oder Anträgen und Beschlüssen
- Klageverfahren:
• Unterstützung in Klageverfahren gegen getroffene bzw. ablehnende Entscheidungen
• Ggf. Prozessvertretung
Im Übrigen handelt es sich bei dieser Auflistung nicht um eine abschließende. Die Erfahrung des Auftraggebers hat vielmehr gezeigt, dass in den Verfahren/Vorgängen auch darüberhinausgehende Fragestellungen auftreten können, die eine zeitnahe gutachterliche Bewertung und Beratung erfordern. Eine abschließende Auflistung ist dem Auftraggeber mithin nicht möglich.
Für die Leistungserbringung ist ein Abruf der Leistungen on Demand vorgesehen, dessen Umfang und Zeitpunkt allein der Auftraggeber bestimmt. Den Auftraggeber trifft keine Verpflichtung eine bestimmte Leistung oder alle Leistungen beim Auftragnehmer abzurufen.
Darüber hinaus besteht eine Verlängerungsoption von maximal zweimal um jeweils 1 Jahr. Die Verlängerung erfolgt durch einseitige schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer und geht dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu. Die Höchstdauer der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 6 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Erklärung Interessenskonflikt
Dem Angebot ist eine Erklärung beizufügen, ob der Bieter in den letzten fünf Jahren mit der Deutsche Börse AG, Börse Frankfurt Zertifikate AG, Eurex Frankfurt AG oder den Börsenanstalten Frankfurter Wertpapierbörse oder Eurex Deutschland oder Gesellschaften im Konzern der Deutsche Börse AG zusammengearbeitet hat oder noch zusammenarbeitet.
Sollte eine Zusammenarbeit stattgefunden haben oder noch bestehen, sind wie folgt Angaben zu tätigen:
• die Art des Mandates und Gegenstand,
• der Zeitraum,
• den Umfang des Mandats,
• die beteiligten Teammitglieder
Ferner hat der Auftragsnehmer mitzuteilen, wie ein Interessenskonflikt ausgeschlossen und eine unabhängige sowie neutrale Rechtsberatung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber gewährleistet wird.
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis beizufügen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung im gesetzlich erforderlichen Umfang entsprechend der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Regelungen besteht. Auf die gesetzlichen Neuregelungen bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung insbesondere nach §§ 51, 59n f. Bundesrechtsanwaltsordnung wird hingewiesen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine Eigenerklärung geführt werden.
- Referenzen des Bieters
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Eignung mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Referenzen werden seitens des Auftraggebers dann als geeignet erachtet, wenn sie die Erfahrungen des Bieters (der Kanzlei) bei der Rechtsberatung (a) im Bereich steuerlich motivierter Wertpapiertransaktionen einschließlich der relevanten Rechtsgebiete (u.a. Börsenrecht, Kapitalmarktrecht, ggf. Steuerstrafrecht), (b) bei Sachverhalten, die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Leitungspersonen im Rahmen des Börsengesetzes betreffen, (c) im Bereich des Verwaltungsvollstreckungsrechts und (d) im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, einschließlich in der Beratung der öffentlichen Hand (einschl. einer Bundesbehörde) und von Banken aus den letzten drei Jahren betreffen. Es werden auch Referenzen akzeptiert, die mehr als drei jedoch nicht mehr als acht Jahre zurückliegen.
Zu jeder Referenz hat der Bieter hierbei folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung
• Auftraggeber, wobei dieser bei Eigenpublikationen entfällt
• Erbringungszeitraum
• Gegenstand und eine aussagekräftige Projektbeschreibung
Der Umfang darf 10 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten.
- Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung betrauten Personals
Zur Erreichung der Zielsetzung muss es sich beim Bieter um eine international tätige Wirtschaftskanzlei mit qualifizierten Rechtsanwälten handeln. Der jeweilige Auftrag ist letztverantwortlich mindestens von einem Partner zu betreuen, der auch an den hierzu stattfindenden Besprechungen teilnimmt. Der Bieter hat die für die Rechtsberatung des Auftraggebers einzusetzen Personals, inklusive des letztverantwortlichen Partners zu benennen und vorzustellen. Zur Vorstellung gehört auch die Darstellung der Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen.
Es werden nur solche Bieter berücksichtigt, bei denen folgende Qualifikationen und Erfahrungen (Mindestanforderungen) vorliegen:
• Rechtsanwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) und weitreichende Expertise im Börsenrecht insbesondere bei Sekundärmarkttransaktionen und ein tiefgreifendes Verständnis hinsichtlich verschiedener Arten von Geschäftsabschlüssen (börslich und OTC, Kassaprodukte, strukturierte Finanzierungen einschließlich derivativer Instrumente, Wertpapierleihe- und Wertpapierdarlehenstransaktionen), dem Clearing und dem Settlement.
• Mindestens drei Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung der öffentlichen Hand (einschl. einer Bundesbehörde) und von Banken im Zusammenhang mit Cum/Ex- und Cum/Cum-Transaktionen und haben umfangreiche Kenntnisse über typische Gestaltungen bei Cum/EX, Cum/Cum und verwandte Fallgestaltungen.
• Der Bieter überwacht und wertet selbstständig öffentlich zugängliche Informationsquellen laufend aus, beispielsweise Steuerstrafverfahren mit Cum/Ex bzw. Cum/Cum Bezug unter Nutzung eigener Prozessbeobachter vor Ort.
• Die Rechtsanwälte haben Erfahrung in der systematischen Aufarbeitung und Analyse großer Datenmengen und deren Strukturierung zur zielgenauen Aufgabenerfüllung.
• Der Bieter muss eine ausgereifte IT-Lösungen zur Entgegennahme und Verarbeitung großer Datenmengen und zur rechtsicheren Kollaboration mit der Börsenaufsicht, unabhängig von der genutzten Hardware, verfügen. Den Zugang zu einem rechtsicheren Kollaboration-Tool hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unentgeltlich zu gewähren.
• Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen. Sie müssen umfangreiche Kenntnisse der deutschen Sprache zum Verfassen wissenschaftlich fundierter rechtlicher Gutachten, Behördenbescheiden und Erörterungen rechtlich komplexer Themen besitzen. Erforderlich sind insoweit deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C2 (Ausschlusskriterium) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder vergleichbar.
• Der Bieter hat außerhalb Deutschlands Einheiten oder Kooperationspartnerschaften, die er für eine Aufgabenerfüllung mit Bezug zum ausländischen Recht einbeziehen kann. In Abweichung zum obigen Bullet Point ist bei diesen rechtskundigen Personen eine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland nicht erforderlich.
• Mindestens drei qualifizierte Rechtsanwälte verfügen über vertieftes Verständnis regulatorischer Anforderungen des Börsen- und Wertpapieraufsichtsrechts, insbesondere des Börsengesetzes, der Börsenregelwerke der Hessischen Börsen sowie des Wertpapierhandelsgesetzes, der Marktmissbrauchsverordnung, der MiFID II, der MiFIR und der Zentralverwahrerverordnung, aber auch in Bezug auf steuerliche Aspekte von Finanzierungsstrukturen auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
• Mindestens ein Rechtsanwalt verfügt über eine mindestens fünfjährige Zulassung als Rechtsanwalt sowie entsprechende Rechtsberatungserfahrung in den für die Auftragserfüllung relevanten Sach- und Rechtsgebieten. Mindestens ein Rechtanwalt hat Rechtsberatungserfahrung in der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf Seiten der Behörde.
Die Benennung, Vorstellung und Aufzeigen der fachlichen Qualifikation hat in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen. Die Mitarbeiterprofile und die Referenzen zum Bieter können in einer Datei (Anlage) eingereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Qualifikation und Erfahrungen der Rechtsanwälte ausdrücklich vor.
Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
(siehe Vordruck "Eigenerklaerung_Eignung.pdf")
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
(siehe Vordruck "Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf")
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Langläufigkeit der Sachverhaltsaufklärungen bzw. Untersuchungen im Zusammenhang mit Transaktionen mit steuerlich motiviertem Hintergrund oder anderen Sachverhalten gem. der Leistungsbeschreibung kann es insbesondere erforderlich werden lassen, auch nach dem Ablauf von 4 Jahren rechtliche Unterstützung gem. der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis
- Kanzleiportrait
- Leistungsbeschreibung sowie Vertragsmuster
- Referenzen des einzusetzenden Personals/der einzusetzenden Rechtsanwälte
- Konzept
Ausgeschlossen werden Bieter, bei denen zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB einschlägig sind. Ferner werden Bieter ausgeschlossen, bei denen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Interessenkonflikte bei der Durchführung des Vergabeverfahrens bestehen.
Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer, soweit bereits bekannt, zu benennen sowie anzugeben, welche Teilleistungen in welchem Umfang durch welchen Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen (Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen").
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird anhand der Zuschlagskriterien 1. 'Qualität Konzept' (40 %), 2. 'Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals' (30 %) sowie 'Preis' (30 %) vorgenommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]