Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für die FFW Nidderau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ND-35
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06440003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-vilbel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabezentrum-bad-vilbel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für die FFW Nidderau
Bau und Lieferung Hubrettungsfahrzeuges nach DIN EN 14043 für die Freiwillige Feuerwehr Nidderau-Windecken
Bau und Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DL (A)K 23/12
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Ausschreibung einer Automatik-Drehleiter DL(A)K 23/12 mit Gelenkteil auf einem Zweiachs-Straßenfahrgestell nach DIN EN 14043 und DIN EN 1846 und im Weiteren auf Grundlage folgender Normen, Richtlinien, Regeln und Vorschriften:
→ DIN EN 1846 in allen Teilen Feuerwehrfahrzeuge, Teil 1-3
→ DIN EN 14043 Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr (Automatik-Drehleitern)
→ in Verbindung mit DIN EN 1777
→ DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
→ DIN 14502-2 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2 Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN1846-2 und DIN EN1846-3
→ DIN 14502-3 Feuerwehrfahrzeuge Außenanstrich
→ DIN 14610 Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer
→ DIN 14800 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge
→ Die EMV-Richtlinie 2004/108/EG bzw. 2014/30/EU ist unbedingt einzuhalten.
→ StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung der BRD
→ alle tangierenden Unfallverhütungsvorschriften sowie alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik
je nach Lieferzeit
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der gemäß den Zuschlagskriterien durchgeführten Angebotsbewertung auf Basis der folgenden prozentualen Wichtung, welches zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt. Die hierbei maximal zu erreichende Punktezahl ist 1.000 Punkte (400 Punkte + 300 Punkte +300 Punkte) was 100% entspricht.
1.Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes 40%
2.Preis 30%
3.Lieferzeit 30%
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte normiert:
► 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Wertungssumme).
► 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
► Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
► Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Der jeweils erzielte Punktewert wird mit einem Gewichtungsfaktor 30 (Relation = 30%) multipliziert. Der maximal zu erzielende Punktewert liegt somit bei 300 Punkten.
Lieferzeit
Grundlage der Punktebewertung für das Bewertungskriterium Lieferzeit (Angabe unter Pos. 19) ist die nachfolgende Punktezuordnung:
Der jeweils erzielte Punktewert wird mit einem Gewichtungsfaktor 30 (Relation = 10%) multipliziert. Der maximal zu erzielende Punktewert liegt hierbei demzufolge bei 300 Punkten.
Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes (ohne Optionen)
Der Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes beschreibt den technischen Wert der Leistung. Für die Bewertung des Abdeckungsgrades des Pflichtenheftes werden Bewertungspunkte (B) vergeben. Bei der Vergabe der Bewertungspunkte wird zwischen vier Erfüllungsgraden unterschieden:
Diese Punkte werden in der Relation von 40 % zu den anderen Kriterien der obigen Tabelle gesetzt und bewertet. Die hierbei maximal erreichbare Punktzahl ist hier somit 400. Sollten bei einzelnen Positionen keine Wertungspunkte vergeben werden, erhalten alle Bewerber an dieser Stelle die gleiche (bzw. keine) Punktzahl in der Auswertung.
feuerwehrtechnische Beladung
feuerwehrtechnische Beladung gem. Angaben im Leistungsverzeichnis
je nach Lieferzeit
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der gemäß den Zuschlagskriterien durchgeführten Angebotsbewertung auf Basis der folgenden prozentualen Wichtung, welches zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt. Die hierbei maximal zu erreichende Punktezahl ist 1.000 Punkte (400 Punkte + 300 Punkte +300 Punkte) was 100% entspricht.
1.Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes 40%
2.Preis 30%
3.Lieferzeit 30%
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte normiert:
► 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Wertungssumme).
► 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
► Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
► Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Der jeweils erzielte Punktewert wird mit einem Gewichtungsfaktor 30 (Relation = 30%) multipliziert. Der maximal zu erzielende Punktewert liegt somit bei 300 Punkten.
Lieferzeit
Grundlage der Punktebewertung für das Bewertungskriterium Lieferzeit (Angabe unter Pos. 19) ist die nachfolgende Punktezuordnung:
Der jeweils erzielte Punktewert wird mit einem Gewichtungsfaktor 30 (Relation = 10%) multipliziert. Der maximal zu erzielende Punktewert liegt hierbei demzufolge bei 300 Punkten.
Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes (ohne Optionen)
Der Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes beschreibt den technischen Wert der Leistung. Für die Bewertung des Abdeckungsgrades des Pflichtenheftes werden Bewertungspunkte (B) vergeben. Bei der Vergabe der Bewertungspunkte wird zwischen vier Erfüllungsgraden unterschieden:
Diese Punkte werden in der Relation von 40 % zu den anderen Kriterien der obigen Tabelle gesetzt und bewertet. Die hierbei maximal erreichbare Punktzahl ist hier somit 400. Sollten bei einzelnen Positionen keine Wertungspunkte vergeben werden, erhalten alle Bewerber an dieser Stelle die gleiche (bzw. keine) Punktzahl in der Auswertung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung ins Berufs-Handelregister
Eigenerklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Vorlage von mind. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der gemäß den Zuschlagskriterien durchgeführten Angebotsbewertung auf Basis der folgenden prozentualen Wichtung, welches zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt. Die hierbei maximal zu erreichende Punktezahl ist 1.000 Punkte (400 Punkte + 300 Punkte +300 Punkte) was 100% entspricht.
1.Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes 40%
2.Preis 30%
3.Lieferzeit 30%
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte normiert:
► 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Wertungssumme).
► 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
► Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
► Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Der jeweils erzielte Punktewert wird mit einem Gewichtungsfaktor 30 (Relation = 30%) multipliziert. Der maximal zu erzielende Punktewert liegt somit bei 300 Punkten.
Lieferzeit
Grundlage der Punktebewertung für das Bewertungskriterium Lieferzeit (Angabe unter Pos. 19) ist die nachfolgende Punktezuordnung:
Der jeweils erzielte Punktewert wird mit einem Gewichtungsfaktor 30 (Relation = 10%) multipliziert. Der maximal zu erzielende Punktewert liegt hierbei demzufolge bei 300 Punkten.
Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes (ohne Optionen)
Der Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes beschreibt den technischen Wert der Leistung. Für die Bewertung des Abdeckungsgrades des Pflichtenheftes werden Bewertungspunkte (B) vergeben. Bei der Vergabe der Bewertungspunkte wird zwischen vier Erfüllungsgraden unterschieden:
Diese Punkte werden in der Relation von 40 % zu den anderen Kriterien der obigen Tabelle gesetzt und bewertet. Die hierbei maximal erreichbare Punktzahl ist hier somit 400. Sollten bei einzelnen Positionen keine Wertungspunkte vergeben werden, erhalten alle Bewerber an dieser Stelle die gleiche (bzw. keine) Punktzahl in der Auswertung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)