Verbrauchsmaterial für Handtuchrollenspender Referenznummer der Bekanntmachung: A 301/22-352
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: +49 6151 / 16-24553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbrauchsmaterial für Handtuchrollenspender
Beschaffung von Verbrauchsmaterial für bestehende Papierrollenhandtuchspender und die Ersatzbeschaffung von Papierrollenhandtuchspendern für den gesamten
Bereich der Technischen Universität Darmstadt.
Technische Universität Darmstadt Karolinenplatz 5 64289 Darmstadt
Die TU Darmstadt nutzt eigene Kimberly-Clark AQUARIUS Rollenhandtuchspender. Die zu beschaffenden Papierhandtücher müssen für diese Spender passend sein. Dabei müssen nicht zwangsläufig Papierhandtücher der Marken von Kimberly-Clark angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 2.) und Ziffer III.1.2.)1.) (siehe nachfolgend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
4. Erklärung Russ. Sanktionen
5. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
6. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (bereits mit dem Angebot vorzulegen);
7. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers).
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft für die zu vergebende Leistungen (Verbrauchsmaterial für Papierhandtuchspender) entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angabe der Anzahl der Mitarbeiter des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
.
Angabe der Anzahl der Mitarbeiter des Bieters/der Bietergemeinschaft die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die Disposition und die Lieferung von Verbrauchsmaterial für Papierrollenhandtuchspender eingesetzt wurden.
Mindestens drei mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Dem Angebot liegt der ausgefüllte Fragebogen elektronisches Bestellsystem bei sowie
die ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) und die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattformhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYYR3 gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 08.12.2022 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYYR3 registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYYR3 einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDQYW7HU5ZZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland