ESTW Duisburg 2. BS - Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI28430
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Duisburg 2. BS - Kabeltiefbau
Strecke 2300 von Bahn km 116,400 bis km 120,781
Kabelkanal neu 11550 m
Schächte neu 170 St
Querungen neu 82 St
Schachtanschlussbausatz neu 140 St
Bestandskabelkanal 6300 m
Kabel verlegen 95500 m
Signalausleger 5 St
Rammpfahl 50 St
Betongliederfuß 32 St
Monolith 17 St
Weichen 8 St
Gleiserneuerung 800 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke 2300 von Bahn km 116,400 bis km 120,781
Kabelkanal neu 11550 m
Schächte neu 170 St
Querungen neu 82 St
Schachtanschlussbausatz neu 140 St
Bestandskabelkanal 6300 m
Kabel verlegen 95500 m
Signalausleger 5 St
Rammpfahl 50 St
Betongliederfuß 32 St
Monolith 17 St
Weichen 8 St
Gleiserneuerung 800 m
Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Mehrkosten für das Herstellen der Feuerwehrzufahrt zur Feuerwehraufstellfläche am
Standort des ESTW-A Modulgebäudes in Mülheim(Ruhr)-Styrum. Die Bauleistung für die Kabeltiefbauleistungen wurde vergeben
und mit der Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistungen (Herstellen der Feuerwehrzufahrt zum Modulgebäude ESTW-A
Mülheim(Ruhr)-Styrum) wurde planmäßig begonnen. Bei der Herstellung der Feuerwehrzufahrt handelt es sich um eine
vergessene Leistung.
Die Änderungen wurden zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage sowie aufgrund von sicherheitsrelevanten Aspekten
zwingend notwendig.
(Los 1 MKA 83_02)
Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen vom Projekt aus nicht tragbar. Eine zusätzliche Beauftragung und die
damit verbundenen Koordinationsleistungen und Schnittstellenthematiken bei der Abnahme stehen in keinem Verhältnis zur
direkten Beauftragung an Balter. Der Auftragswert der zusätzlichen Leistungen ist so geringfügig, dass es eine Ausschreibung
und die damit einhergehende Bindung von weiteren Ressourcen nicht rechtfertigt.
Die Beauftragung eines RV-Partners oder die Bindung eines AN bei einer Ausschreibung stehen in keinen Verhältnis zum Wert
der Beauftragung an Balter. Siehe unter b)