Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Planungsbegleitende Tätigkeiten der digitalen Stellwerke Neuwied bis Niederlahnstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55885
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Planungsbegleitende Tätigkeiten der digitalen Stellwerke Neuwied bis Niederlahnstein
Niederlahnstein
ca. 2952 h Sicherungsaufsicht, ca. 360 h Sicherungspersonal, ca. 189 St. ATWS bis 30 m, ca. 158 d ATWS Handschaltung, ca. 1 St. ATWS Planprüfung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45337
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Niederlahnstein
ca. 2952 h Sicherungsaufsicht, ca. 360 h Sicherungspersonal, ca. 189 St. ATWS bis 30 m, ca. 158 d ATWS Handschaltung, ca. 1 St. ATWS Planprüfung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45337
Land: Deutschland
Nachtrag 02: Ursprünglich waren keine Sonntagsarbeiten geplant. Aufgrund zu kurzer Zugpausen müssen die Vermessungen jetzt auch vereinzelt Sonntags durchgeführt werden.
Der AN kann seine Hauptleistung, die Sicherung der Vermessungsleistungen sonst nicht regelkonform erbringen. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich.