Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 mit maschineller Zugeinrichtung (MaZe) Referenznummer der Bekanntmachung: HLF_FWA
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bensheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bensheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 mit maschineller Zugeinrichtung (MaZe)
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 mit maschineller Zugeinrichtung (MaZe)
Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 - Fahrgestell
Los 2 - Feuerwehrtechnischer Aufbau
https://www.subreport.de/E74576792 abzufrufen sind.
Lieferfristen:
Los 1: schnellstmöglich max. 18 Monaten nach Auftragsvergabe
Los 2: schnellstmöglich max. 24 Monaten nach Lieferung des Fahrgestells
Die Vergabe erfolgt losweise. Eine weitere Unterteilung ist nicht zulässig. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Fahrgestell
Produktionsstandort des Fahrgestell- oder
Aufbauherstellers
Fahrgestell HLF
Lieferzeiten
Los 1: Lieferung / Bereitstellung schnellstmöglich nach Auftragsvergabe, spätestens aber innerhalb von 18 Monaten verb. Lieferdatum
Beladung
Lieferort:
Produktionsstandort des Aufbauherstellers
Beladung
Lieferzeiten
Los 2: Lieferung / Bereitstellung schnellstmöglich nach Auftragsvergabe, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung des Fahrgestells
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte benutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Formblatt_Nachweis_Eignung" aus den Vergabeunterlagen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (bereit mit dem Angebot vorzulegen);
5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers).
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen
entsprechen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft abzuschließen.
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen
entsprechen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des Namens, Adresse des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung einer Telefonnummer gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Die Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen.
2. Zertifikat/Nachweis über ISO Zertifizierung nach DIN 9001
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Bensheim, Kirchbergstr. 18 64625 Bensheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E74576792 gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 04.01.2023 11:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E74576792 registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig in der Bieterkommunikation des Vergabeportals Subreport nach Nachrichten des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten in der Bieterkommunikation kann technisch nicht garantiert werden.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E74576792 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]