Entwicklung und Betrieb der nachhaltigen Energieversorgung im Gewerbegebiet „Gewerbepark Kassel Airport“
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel-airport.aero
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hfk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Betrieb der nachhaltigen Energieversorgung im Gewerbegebiet „Gewerbepark Kassel Airport“
Im Rahmen des Ausbaus des ehemaligen Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zum Regionalflughafen Kassel Airport haben die Stadt Kassel, der Landkreis Kassel und die Gemeinde Calden mit der HLG im Rahmen einer Interessenausgleichsvereinbarung nebst weiterer Vereinbarung vom 19. Dezember 2018 („IAV“) vereinbart, auf dem Gebiet des ehemaligen Verkehrslandeplatzes ein „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Kassel Calden“ („Gewerbegebiet“) zu entwickeln, das auch über das normale Maß hinaus eine nachhaltige Energieversorgung der Anlieger sicherstellen soll. Die Flughafen Kassel GmbH sucht nunmehr für die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb einer solchen Versorgung einen Betreiber als Konzessionsnehmer. Im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens wird zunächst eine Teilnahmewettbewerb und anschließend ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Der unten angegebene Vertragsbeginn ist geschätzt und von dem Ergebnis des Verhandlungsverfahrens abhängig.
Fieseler-Storch-Straße 16 / GAT 34379 Calden Deutschland (DE)
Die bisherige Eigentümerin der Grundstücke im Gewerbegebiet, die Flughafen Kassel GmbH (FGK), hat die Machbarkeit zu einer möglichst umfassenden Versorgung der zukünftigen Anlieger mit dezentral erzeugter oder gewonnener Energie (Wärme und Strom) prüfen lassen. Anhand von Annahmen für verschiedene Belegungskonstellationen wurde die grundsätzliche Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebs einzelner Zellen überprüft. Anhand dieser Modelle sollen die Käufer gezielt gesucht werden. Erste Interessenten, etwa aus dem Bereich Rechenzentren haben sich positiv zu dieser Konzeption geäußert und grundsätzlich eine verpflichtende Teilnahme mit dem Kauf akzeptiert.
Die Stromversorgung soll möglichst aus PV-Anlagen auf den Dächern und einer großen Freiflächenanlage am nach Südw esten ausgerichteten Rand des Gebiets erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Eigenversorgung aus Kundenanlagen oder aus in anderer Art betriebenen Netzen mit Erzeugungsanlagen für eine größere Anzahl der Anlieger möglich ist. Vom Konzessionsnehmer wird erwartet, dass er diese Potentiale in enger Abstimmung mit den Anliegern entwickelt und zum eigenen und zum Vorteil der Anlieger wirtschaftlich nutzt. Dabei soll er auch die Sektorkopplung mit Bezug auf die Elektromobilität nutzen. Begrüßt wird, wenn diese Einbeziehung auf ein Mobilitätskonzept gestützt wird. Im Plangebiet sollen zunächst die Eigentümer dabei unterstützt werden, die Vorgaben zur eigenen Versorgung mit regenerativen Energien bei der Planung, Bau und Betrieb zu entwickeln und umzusetzen. Der gesuchte Betreiber kann Investitionen und Betrieb übernehmen. Dabei soll eine Verknüpfung mit Nachbarn in Betracht gezogen werden, um Wärme, Strom, auch im Rahmen der Sektorkopplung möglichst im Quartier zu halten. Der gesuchte Quartierswerksbetreiber wird dabei so weit wie möglich Rechte von der FGK zur langfristigen Absicherung der mit den Anliegern abzuschließenden Verträge nutzen können. Weiter sind Festsetzungen in den Bebauungsplänen, etwa die Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Dachflächen, und städtebauliche Verträge vorgesehen.
Komponenten sollen sein: Nutzung von Wärmepumpen mit diversen Umweltenergiequellen (Geothermie, Abwärme, Luft, etc.),vorrangig Nutzung von Abwärme, PV-Anlagen auf dem Dach, PV-Anlagen auf Freiflächen, Nahwärmenetz (im nichtöffentlichen Bereich), Direktstromleitungen (Betriebsnetz) zur Sicherung der Eigenstromversorgung, auch für Kundenanlagen bzw. entsprechenden Organisation, Batteriespeicher, Bivalente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) sind - nachrangig - möglich. Auf den zu vermarktenden Grundstücken werden freizuhaltende Trassen (ca. 4 m Breite) an den Grundstücksgrenzen entlang der öffentlichen Straßen vorgesehen, die für Wärme- und Stromleitungen (und andere, etwa IKT) genutzt werden können.
Oberste Priorität hat die optimale Nutzung lokaler erneuerbarer Energiepotentiale und deren überwiegender Verbrauch im Gewerbepark Kassel Airport, auch durch Speicherung und durch Koppelung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.
Es sind Nebenangebote (NA) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot (HA) zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den anteiligen Umsatz (netto) für vergleichbare Dienstleistungen (Definition s. III.1.3) für mindestens drei in den Jahren 2017 bis 2022 abgeschlossene Geschäftsjahre (2) Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) oder von vergleichbaren Dokumenten des Landes, in dem der Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft ansässig ist, für mindestens drei in den Jahren 2017 bis 2022 abgeschlossene Geschäftsjahre (Formblatt F 7). Die Vorlage von Kopien ist ausreichend.
Hinweise:
- Soweit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Nachunternehmen oder sonstige Drittunternehmen) beruft, sind von jedem anderen Unternehmen zwingend Kopien der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für mindestens drei in den Jahren 2017 bis 2022 abgeschlossene Geschäftsjahre vorzulegen.
- Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, haben zwingend vergleichbare Dokumente des Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind.
- Auf gesondertes Verlangen der FGK ist ein aktueller Auszug aus einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. SCHUFA, Creditreform) oder ein vergleichbares Dokument des Landes, in dem das jeweiligen Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
(1) Erklärung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl der Führungskräfte mit Personalverantwortung und einer kaufmännischen oder vergleichbaren Ausbildung für mindestens drei in den Jahren 2017 bis 2022 abgeschlossene Geschäftsjahre.
(2) Angabe von mindestens drei geeigneten und aussagekräftigen Unternehmensreferenzen für entsprechende Tätigkeiten, die zumindest bis in die Geschäftsjahre 2017 bis 2022 hinein andauerten oder bis heute andauern, und die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind - Alle mit der Energieversorgung aus nachhaltigen Quellen wie Windenergie (ausschließlich On-Shore), Sonnenenergie und Erdwärme zusammenhängenden Tätigkeiten, also Erzeugung, Netz, Vertrieb, Messstellenwesen.
- Hilfstätigkeiten, etwa TK
- Mobilitätsdienstleistungen, insbesondere in Bezug auf die Sektorkopplung (Elektromobilität, wasserstoff- oder gasbetriebenen Fahrzeuge), Betrieb von Ladesäulen
- Elektrolyse
(3) Zur Darstellung der Referenz hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter „Unternehmensreferenzen“ (Formblatt F 8) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beifügen. Die abgefragten Kennzahlen sind nur soweit zu benennen, wie diese die in Bezug genommenen Tätigkeiten betreffen. Liegen auf Grund des Verlaufs des Projekts oder der Tätigkeit noch keine endgültigen Daten vor, sind Prognosen anzugeben. Die Grundlagen für die Prognosen sind zu beschreiben.
Angabe von mindestens drei geeigneten und aussagekräftigen Unternehmensreferenzen für entsprechende Tätigkeiten, die zumindest bis in die Geschäftsjahre 2017 bis 2022 hinein andauerten oder bis heute andauern, und die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Bekanntmachung wird zur Einreichung von Teilnahmeanträgen aufgerufen. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird nach Feststellung der Geeignetheit versandt.
Sind mehr als 5 Bewerber geeignet, werden mindestens die fünf besten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kriterien für die Auswahl des besten Bewerbers sind die Höhe des höchsten Umsatzes (netto) in den angegebenen drei Geschäftsjahren, die mit der erforderlichen Entwicklung und den Betrieb der nachhaltigen Energieversorgung im Gewerbegebiet „Gewerbepark Kassel Airport” vergleichbar sind und die Qualität der vom Bewerber zur Bewertung benannten Referenzen.
Die Bewertung wird wie folgt vorgenommen:
(1) Jede Referenz wird einzeln bewertet. Die höchste Bewertung erhält eine Referenz, wenn diese insbesondere nach Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen (Projektvolumen, Entwicklung, Herangehensweise und Umsetzung des Projekts) in besonders hohem Maße belegt, dass Erfahrungen in der Entwicklung und dem Betrieb von Versorgungsanlagen und in der Versorgung von Endabnehmern über entsprechende Erzeugungsanlagen mit den zu erbringenden Leistungen, insbesondere in Hinsicht auf den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen und aus denen nahegelegene Verbraucher in einem möglichst hohen Grad versorgt werden, bestehen. Die erzielten Punkte werden je Bewerber addiert. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die volle Punktzahl für die Bewertung. Die nachfolgenden Punktesummen erhalten entsprechend der Dreisatzrechnung Punktabzug von der Höchstpunktzahl.
(2) Der höchste angegebene Umsatz (netto) eines Geschäftsjahrs, der in den Geschäftsjahren (2017 bis 2022) für Leistungen, die mit dem vorliegend zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind, erzielt wurde, bildet die Grundlage für die Ermittlung der Bewertungspunkte. Der Bewerber, der den höchsten Umsatz erzielte, erhält 10 Punkte. Die nachfolgenden Höchstumsätze erhalten entsprechend der Dreisatzrechnung Punktabzug von der Höchstpunktzahl.
(3) In der Gesamtbewertung werden die Ergebnisse gewichtet. Das Ergebnis der Referenzen wird mit 60 % bewertet und das Ergebnis zu den Umsätzen mit 40 %.
Die spätere Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine elektronische Adresse enthalten, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für ein Nachprüfungsverfahren gelten u. a. die Vorgaben gemäß § 160 Abs. 1 und 3 GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Zu beachten ist ferner § 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“