22 22 544 H14 - Wasserstoffbetankungsanlage für Schienenverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59234
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22 22 544 H14 - Wasserstoffbetankungsanlage für Schienenverkehr
Lieferung und Montage einer Wasserstoffbetankungsanlage für den Schienenverkehr in Rheinland-Pfalz
Diez / Limburg
Ziel des Projektes ist die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur zur Versorgung von Schienentriebfahrzeugen. Mit dem Lastenheft wird die Betankungsinfrastruktur für den Standort Limburg an der Lahn in Rheinland Pfalz beschrieben. Die Tankstelleninfrastruktur soll an ihrer Inbetriebnahme im Quartal 2 / 2026 die Versorgung von drei Wasserstoff-elektrischen Triebfahrzeugen (HEMU) sicherstellen.
Die Bekanntmachung bzw. die Vergabe über die Beschaffung steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger sowie der finalen Freigabe der entsprechenden Gremien des Aufgabenträgers und der Deutschen Bahn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle bzw. vergleichbares (Kopie).
2. Bei Personengesellschaften oder vergleichbaren Gesellschaften: Auskunft über die Teilhaber.
3. Schriftliche Erklärung (Bietereigenerklärung), dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 30 %).
4. Schriftliche Erklärung (Bietereigenerklärung), dass sich der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 30 %).
1. Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre (Angaben in EUR/Jahr). Ein durchschnittlicher Umsatz unter [Betrag gelöscht] EUR p. a. führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren,
2. Schriftliche Erklärung (Bietereigenerklärung), dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren,
3. Aktuelle Bankauskunft, nicht älter als 9 Monate.
1. Erklärung über Referenzen zu der besonderen Leistungsart (Entwicklung, Bau und Inbetriebnahme einer zugelassenen Wasserstoffbetankungsanlage für Schienenfahrzeuge oder für Nutzfahrzeuge wie Lkw oder Bus), die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 5 Jahren mit Angabe des Auftraggebers, Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung,
2. Auskunft über das gesamte Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio,
3. Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001.
Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.1.1 bis 1.3) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller vorzulegen. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Projektabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Weitere Hinweise sind der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Das Fehlen der Erklärungen / Unterlagen, sowie der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Wir verweisen auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Bahn AG (AEB). Wir verweisen auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Handelsrecht nach dem Recht eines Mitgliedstaates.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung ist über https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ möglich. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sowie Bietereigenerklärung und ggf. weitere Unterlagen (vgl. Bewerbungsbedingungen Ziffer 18 auf Seite 14)
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.