Verkehrsleistungen im OnDemand-Verkehr (ODV) im Rheingau-Taunus-Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.r-t-v.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen im OnDemand-Verkehr (ODV) im Rheingau-Taunus-Kreis
Verkehrsleistungen im OnDemand-Verkehr (ODV) im Rheingau-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Die RTV ist als Aufgabenträgerorganisation des Rheingau-Tanus-Kreises für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis zuständig.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Durchführung eines OnDemand-Verkehrs (ODV) in der Kernstadt Idstein sowie in den Stadtteilen Lenzhahn und Dasbach. Der ODV ergänzt hierbei das vorhandene liniengebundene Verkehrsangebot durch einen Flächenverkehr. Durch den Einsatz von lokal emissionslosen batterie-elektrischen Fahrzeugen wird ein Beitrag zur Verbesserung des Klimas und zur Einsparung von Emissionen geleistet.
Der Betrieb ist am 11.12.2022 aufzunehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fahrleistungen. Die Software wurde separat beschafft und wird beigestellt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).