Grün- und Außenanlagenpflege Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0387
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grün- und Außenanlagenpflege
Grün- und Außenanlagenpflege bei 4 Objekten in Lauterbach
4 Objekte in Lauterbach, siehe § 1 des Muster GM-Vertrags
Ausführung der Grünpflege (ca. 2.000 m²), der Reinigung der Außenanlagen (ca. 5.100 m²) bei folgenden 4 Objekten in Lauterbach Adolf-Spieß-Str. 28, Adolf-Spieß-Str. 34, Vogelsbergstraße 32, Lindenstraße 50-56 in 36341 Lauterbach, für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Ost.
Zum Leistungsumfang der Grünpflege und der Reinigung der Außenanlagen gehören unter anderem:
das Mähen der Rasenfläche; die fachgerechte Pflege der Pflanzfläche, der Sträucher in der Rasenfläche sowie die Laubentfernung, der Heckenschnitt und die Säuberung von Traufstreifen;
Reinigung/Kehren der öffentlichen Flächen, Gehwege, und Parkplätze, sowie die Reinigung Gullys und Rinnen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.04.2023. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen. Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz).
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
- Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Grün- und Außenanlagenpflege)
• Umfang (Angabe der Fläche/laufenden Meter; getrennt nach der jeweiligen Leistungsart)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Bestätigung bezüglich Personaleinsatz, dass bei der Ausführung der Leistungen im Bereich "Pflanzenpflege und Reinigung der Außenanlagen" vor Ort mindestens ein Beschäftigter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Landschaftsgärtner oder einer entsprechend gleichwertigen Berufsausbildung im Bereich "Gartenbau" eingesetzt wird.
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]